Appellationsgericht wird den Berufungsantrag zur Visumserteilung anhören

Der Berufungsantrag für René González’ Visum geht weiter

16. Januar 2015

René González, der erste der "Miami Five" in Freiheit, war zwei Mal ein Visum zur Einreise in Britannien verwehrt worden, zum ersten Mal im März 2014, als er als Hauptzeuge vor der Internationalen Untersuchungskommission in London geladen worden war. Im September 2014 wurde es ihm wieder verwehrt, nachdem er von 28 Mitgliedern des Parlaments zu einem Treffen im Unterhaus eingeladen worden war.
Trotz zahlreicher Briefe von führenden Gewerkschaftern und Parlamentariern zur Unterstützung seines Besuchs hat die britische Regierung bis heute alle Berufungsanträge dagegen abgelehnt. Im September weigerte sich das Gericht wieder, ihm eine "einstweilige Verfügung", die ihm sein Kommen erlaubt hätte, zu gewähren. Der Fall wurde jedoch aufrecht erhalten, da das Gericht die Anhörung "verschob" und eine Anordnung traf, die britische Regierung solle in Beantwortung von Renés Angaben für den Berufungsantrag beim Gericht schriftliche Eingaben machen.
Die Regierung reichte Papiere ein, und die Anwälte in Vertretung Renés antworteten. Der Oberste Lordrichter Underhill hat nun beide Eingaben überprüft, und das Gericht erließ sein Urteil am 13. Dezember 2014.
Das Urteil ist ein wahrer Durchbruch. Es gewährt dem Fall, vor dem gesamten Gericht angehört zu werden. Es erkennt den Wunsch der Parlamentarier, ihn einzuladen, an. Es öffnet die Tür für eine vollständige Erörterung wie auch für die Sache der Fairness im ursprünglichen Verfahren, für die Strafurteile und die Frage, ob dies "politisch motiviert" war.

Barrister Mark McDonald von den Mansfield-Kanzleien sagte in Reaktion auf die Anordnung: "Das neue Urteil des Obersten Lordrichters Underhill ist, indem es Herrn González die Möglichkeit bietet, gegen die Verweigerung seines Visums seitens des Visumsbeamten vor dem ganzen Gerichtshof Einspruch erheben zu können, ein willkommener Sieg. Das Urteil trifft gleichzeitig mit der dramatischen politischen Entwicklung in der Beziehung zwischen den USA und Kuba zusammen. Dieser Berufungsantrag war von den 28 Parlamentariern eine vorausschauende Intervention, der das juristische Interesse auf sich zog, und wir sind ihnen für ihre echte und bedeutsame Unterstützung dankbar. Ein erfolgreicher Urteilsspruch, der zu einer Zulassung von René González führte, würde auf einen signifikanten Sieg für all jene hinauslaufen, die um Gerechtigkeit für die Miami 5 gekämpft haben."
Diese Kampagne um den Erhalt eines Visums für René und konsequenterweise für alle Mitglieder der Miami Five, Britannien besuchen zu können, wird weitergehen. Während die Kosten für einen solchen Rechtsstreit eine wirkliche Hürde für die CSC sind, ist es wichtig weiterzukämpfen. Der Bann ist nicht nur beschämend für die britische Regierung, es ist ein weiterer Angriff auf die Fünf selbst, um so mehr, da sie jetzt alle frei sind und einige von ihnen schon viele andere europäische Länder besucht haben. Und natürlich wollen wir ihre Freiheit mit den Menschen hier im UK feiern, wo so viele unermüdlich um Gerechtigkeit gekämpft haben.
CSC ist dem Anwaltsteam der Mansfield-Kanzleien und den anderen Anwälten sehr dankbar, die uns bei diesem Fall helfen.

Über Spenden für die Anwaltskosten würde sich die Cuba Solidarity Campaign freuen.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb)

(Quelle: Cuba Solidarity Campaign vom 16. Januar 2015)

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