Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V.

GBM, 9. März 2003

Aide Memoire

1. Die Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V. (GBM) ersucht die 59. Tagung der Menschenrechtskommission der UNO, im Zusammenhang mit der vorgesehenen Erörterung der Menschenrechtssituation in Kuba die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika dringlich aufzufordern, Resolutionen der UN-Vollversammlung Rechnung zu tragen und die seit Jahrzehnten gegenüber der Republik Kuba praktizierte und mittels spezieller Gesetze (z.B. Torricelli-Gesetz, Helms-Burton-Gesetz) auch von anderen Staaten geforderte und erpresste so wie von diesen nachweisbar und energisch abgelehnte Boykott- und Embargopolitik unverzüglich zu beenden.

2. Die GBM stellt mit Besorgnis fest, dass die den Grundprinzipien des Völkerrechts widersprechende Blockadepolitik der USA gegen das souveräne Kuba die beharrlich unternommenen Bemühungen des kubanischen Volkes zur Durchsetzung und Bewahrung der Menschenrechtssituation in seinem Lande im Sinne der internationalen Pakte über die bürgerlichen und politischen Rechte von 1976 in erheblichem Maße erschwert.

Die aggressive USA-Politik gegen Kuba zeigt sich noch sichtbarer dadurch, dass sie mit völker- und menschenrechtswidrigen antikubanischen Aktionen einhergeht, was besonders klar in der Klage Kubas gegen die Regierung der USA vom 31. Mai 1999 zum Ausdruck kommt. In ihr wird juristisch belegt und im Einzelnen dokumentiert, dass durch terroristische Aktionen vom USA-Territorium ausgehend bis zu diesem Zeitpunkt 3 478 kubanische Bürger getötet und

2 099 körperlich geschädigt worden sind. Erst im Dezember 2002 hat sich Frau Susan Lee Programmdirektorin von Amnesty international an den Justizminister der USA gewendet, um auf die unzumutbare Behandlung von fünf USA-Gefangenen hinzuweisen, die weitere derartige terroristische Akte gegen Kuba zu unterbinden trachteten. Die GBM hält überdies auch die Freilassung der wegen ihrer Tätigkeit gegen die in den USA agierenden Terroristenorganisationen inhaftierten fünf Kubaner für dringlich geboten. Das gilt auch schon deshalb, da es nicht angeht, dass den USA zweierlei Maß in der Bewertung von Terrorismusprävention zugestanden werden.

3. Ungeachtet der Politik der Vereinigten Staaten von Amerika zur wirtschaftlichen Strangulierung, zur politischen Destabilisierung und Isolierung des freien und unabhängigen Kubas ist es der kubanischen Bevölkerung gelungen, in kurzer Zeit einen, besonders im Vergleich zu anderen Regionen Lateinamerikas, Afrikas und Asiens, beachtlichen Fortschritt bei der Verwirklichung der in den internationalen Menschenrechtspakten definierten Menschenrechte zu erzielen, was in vielen Aspekten vorbildlich und anerkannt ist. Insbesondere hinsichtlich der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte sind ungeachtet aller Probleme durch die

Behinderung des freien Zugangs Kubas zu den internationalen Handels- und Finanzmärkten große Fortschritte erzielt worden. Bei der Gewährleistung der sozialen Sicherheit, des Rechts auf Arbeit und nichtdiskriminierten beruflichen Aufstieg, der uneingeschränkten Emanzipation der Frau, des Schutzes vor Hunger und Rassendiskriminierung, des Rechts eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit und der realen Durchsetzung des Rechts auf Bildung und Teilnahme an der Kultur und der freien Religionsausübung ist Beispielhaftes geleistet worden. Die bemerkenswerten weltweit

anerkannten Errungenschaften im sozialen, gesundheits- und bildungspolitischen Bereich haben der kubanischen Bevölkerung die auch durch den Staat geschützten und geförderten realen Möglichkeiten und Voraussetzungen geschaffen, im Sinne des internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte von 1976 unmittelbar und sachkundig an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten ihres Landes teilzunehmen. In vielen Belangen gehört Kuba bereits seit langem zu den in der Welt führenden Staaten. Z.B. weisen die Alphabetisierungsrate oder die Säuglingssterblichkeit bessere Werte aus als in den USA. All diese Fortschritte sind in

statistischen Erhebungen von internationalen Organisationen deutlich ausgedrückt und einsehbar und somit weltweit bekannt. Auch Weltbankpräsident James Wolfensohn unterstrich bei der Vorstellung der "World Development Indicators" im Frühjahr 2001 in aller Öffentlichkeit die großen Fortschritte Kubas bei der Verwirklichung wichtiger Indikatoren, die die Verwirklichung der Menschenrechte betreffen.

4. Im besonderen Sinne entspricht es dem Geist der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte, dass Kuba uneigennützig und solidarisch viele bedürftige Entwicklungsländer an seinen Errungenschaften partizipieren lässt, was vielfach von Repräsentanten solcher Staaten gewürdigt worden ist.

5. Ausgehend von all diesen Erwägungen hält es die GBM für angebracht, die Menschenrechtskommission der UNO zu ersuchen, hinsichtlich einer auch in diesem Jahr für unbedingt unerlässlich empfundenen Bewertung und eventueller daraus abgeleiteter Empfehlungen zur weiteren Ausgestaltung der Menschenrechte in Kuba

a) die Regierung der Republik Kuba zu ermutigen, in ihrer Arbeit zur Wahrung und weiteren Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte nicht nachzulassen;

b) die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika dringlichst aufzufordern, zu den Prinzipien des Völkerrechts und den Regeln des zivilisierten Umgangs souveräner Staaten untereinander zurückzukehren, ihre Konfrontations- und Boykottpolitik gegenüber Kuba einzustellen, weil diese darauf zielt und geeignet ist, die Gewährleistung der Menschenrechte in Kuba, sowohl der politischen und Bürgerrechte als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte erheblich zu beeinträchtigen.

Die Förderung einer solchen Politik durch die Menschenrechtskommission der UNO würde es der kubanischen Bevölkerung erleichtern, auch weiterhin die hehren Prinzipien der Menschenrechte noch besser zu verwirklichen.

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