Laudatio - Preis für Solidarität und Menschenwürde für die "Cuban Five"

Von Norman Paech

31. August 2008

Exzellenz, sehr geehrter Herr Botschafter, lieber Gerardo,
liebe Freundinnen und Freunde, verehrte Gäste!

Ich bin gebeten worden, die Laudatio, zu deutsch: Lobrede, für fünf kubanische Staatsbürger zu halten, die heute den Preis für Solidarität und Menschenwürde des Vereins für soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde in Berlin erhalten. Ein eher trauriger Anlass, obwohl Preisverleihungen ein Grund des Feierns und der Freude sein sollten. Denn diese kubanischen Staatsbürger sind seit nun fast 10 Jahren in US-amerikanischen Gefängnissen inhaftiert, getrennt voneinander, fern von ihren Familien, Verwandten und Freunden.

Weshalb mir die Ehre zukommt, zu dieser Preisverleihung
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Norman Paech
Foto: E. Dietze
zu sprechen, weiß ich nicht. Der einzige Grund, den ich dafür vermuten kann ist, dass ich mich verpflichtet fühle, die fünf Gefangenen permanent in das Gewissen der Öffentlichkeit zu holen, um ihre Befreiung aus dieser menschenunwürdigen und menschenrechtsverletzenden Situation zu erreichen. Ihr Verteidiger Leonard Weinglass hat nach vier Jahren Verteidigungstätigkeit seine Erfahrungen mit den Gefangenen folgendermaßen zusammengefasst: "Ich habe gelernt, wie glücklich ich sein kann, diese fünf jungen Männer als US-Anwalt zu verteidigen. Ich bin persönlich in der Lage, ihren Mut, ihre Ritterlichkeit und starken Prinzipien zu schätzen, und dies ist ein Privileg für mich. Ich kann auch behaupten, dass alle anderen Anwälte des Teams so empfinden."

Ich kenne Leonard Weinglass aus seiner Verteidigung von Mumia Abu Jamal, kenne seine nüchterne Einstellung seinem Beruf gegenüber und weiß, dass diese Worte der Hochachtung nicht professionelle Höflichkeit oder Verbeugung vor dem schweren Schicksal seiner Mandanten sind. Dieses "Glück", von dem er spricht, muss aus der Begegnung mit fünf außergewöhnlichen Persönlichkeiten resultieren.

Wer sind diese Männer in den US-Gefängnissen?

  • - Gerardo Hernández Nordelo wurde im Juni 2001 vom Distriktgericht Florida-Süd in Miami zu zweifacher lebenslanger Freiheitsstrafe und 15 Jahren zusätzlich verurteilt. Er wurde 1965 in Víbora, einem Vorort von Havanna geboren, wo er seine Kindheit und Schulzeit verbrachte. 1983 begann er ein Studium am Höheren Institut für Internationale Beziehungen, das er 1989 mit ausgezeichneten Ergebnissen abschloss. 1988 heiratete er und ging nach seinem Examen nach Angola, um dort an den Kämpfen der internationalen Missionen teilzunehmen. Er erhielt verschiedene Tapferkeitsauszeichnungen. Mitte der 90er Jahre wurde er dann mit der "Mission gegen den Terror" in die USA gesandt, um an der Aufklärung von Terroraktivitäten der Exilkubaner gegen Kuba teilzunehmen. Er war dort bis zu seiner Verhaftung am 12. September 1998 als Grafiker tätig.

  • - Ramón Labañino Salazar wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zuzüglich 18 Jahre verurteilt. 1963 in Havanna geboren, verbrachte er seine Schulzeit in verschiedenen Gemeinden der Stadt und absolvierte 1980 - 86 ein Ökonomiestudium mit Auszeichnung. Anfang der 90er Jahre ging er mit der "Mission gegen den Terror" in die USA, wo er im bürgerlichen Beruf als Pharmareferent und Schuhverkäufer arbeitete. Er ist seit 1990 in zweiter Ehe verheiratet und hat drei Töchter.

  • - Antonio Guerrero Rodríguez wurde ebenfalls zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe plus 10 Jahre verurteilt. Er wurde 1958 in Miami geboren, verließ jedoch schon 1959, wenige Tage nach der Revolution, mit seinen Eltern die USA in Richtung Kuba. Er ließ sich an der Technischen Universität Kiew zum Ingenieur für den Bau von Flugzeuglandebahnen ausbilden. In den 90er Jahren ging auch er in die USA, um die Terroraktivitäten der dort lebenden Kubaner auszukundschaften. Er fand eine Anstellung auf dem Flughafen Cayo Hueso, wo er seine US-amerikanische Frau kennenlernte. Sie sollte erst nach seiner Verhaftung 1998 von seinen illegalen Aktivitäten erfahren, unterstützte ihn jedoch im Gefängnis und ermöglichte die Veröffentlichung einer Auswahl seiner zahlreichen Gedichte. Er ist Vater von zwei Söhnen.

  • - Fernando González Llort wurde zu 19 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Er wurde 1963 in Havanna geboren, verbrachte dort auch seine Schulzeit und absolvierte ein Studium am Institut für internationale Beziehungen des Außenministeriums, das er mit einem Goldenen Diplom abschloss. Von 1987 - 89 kämpfte er in Angola bei einer Panzerbrigade. Mitte der 90er Jahre wurde er nach Florida entsandt, um insbesondere die Aktivitäten von Orlando Bosch und seiner Organisation CORU zu beobachten. Auch er ist verheiratet.

  • - René González Sehwerert ist zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde 1956 in Chicago geboren und kehrte 1961 mit seinen Eltern und Geschwistern nach Kuba zurück. Seine Ausbildung an der Militärschule in Baracoa musste er aus gesundheitlichen Gründen aufgeben und trat 1973 in ein Arbeiterkontingent mit speziellen Hochschulkursen für Arbeiter ein. Dort unterrichtete er auch in den folgenden Jahren. 1974 meldete er sich freiwillig zur Armee und wurde 1977 nach der Ausbildung zum Panzerführer nach Angola geschickt. Nach seiner Rückkehr 1979 wurde er zum Piloten und Fluglehrer ausgebildet. Ende 1990 ging auch er nach Florida. Bis zu seiner Verhaftung war er als Fluglehrer tätig, noch 1997 zogen seine Frau und seine Töchter zu ihm nach Miami.

Fünf Kubaner mit ganz unterschiedlichen Lebensläufen, die jedoch eines gemeinsam haben: die Überzeugung, dass der Kampf für die Revolution nicht mit dem Sieg über die alte Herrschaft vollendet ist, sondern fortdauert, bis der alte Gegner den neuen, selbstbestimmten Weg des kubanischen Volkes akzeptiert und seine ständigen Versuche aufgibt, mit politischen, ökonomischen, militärischen und terroristischen Mitteln die Revolution rückgängig zu machen.

Die Mission, die die nach Florida entsandten Patrioten übernommen hatten, sollte die zahlreichen antikubanischen und konterrevolutionären Organisationen unterwandern, deren terroristische Aktivitäten gegen Kuba auskundschaften und die Informationen an die kubanische Regierung weitergeben. Das verstieß zwar gegen US-amerikanische Gesetze, insofern die Fünf ihre nachrichtendienstlichen Aktivitäten den US-amerikanischen Behörden nicht mitgeteilt hatten. Es war aber kein Vergehen, welches so schwere Freiheitsstrafen nach sich ziehen konnte. Eine Spionagetätigkeit gegen die USA, wie sie ihnen vom Gericht vorgeworfen wurde, kann man nur unter einer Bedingung daraus konstruieren - wenn man nämlich unterstellt, dass die US-Behörden jene illegalen antikubanischen Aktivitäten, die mit ihrem Wissen und in ihrem Interesse unternommen wurden, aktiv unterstützten und sich zu eigen machten. Dafür spricht in der Tat vieles.

Als ich im Juni vergangenen Jahres in Havanna war, hatte die US-amerikanische Justiz gerade Luis Posada Carilles, CIA-Agent und einer der bekanntesten und gesuchtesten Terroristen, von dem Vergehen der illegalen Einreise in die USA freigesprochen. Er hat die Explosion eines Flugzeuges der "Cubana de Aviación" am 6. Oktober 1976 auf dem Gewissen, bei der 73 Passagiere ums Leben kamen. Er ist verantwortlich für mehrere Bombenanschläge auf touristische Anlagen in Kuba und war aus einem venezolanischen Gefängnis geflohen, in dem er wegen seiner Terroraktivitäten inhaftiert war. Denn diese beschränkten sich nicht auf Kuba. Seine Anschläge gegen kubanische Einrichtungen hatte er u. a. von El Salvador aus organisiert, wo er mit dem CIA unter der Leitung des berüchtigten Oliver North die Rückzugsmöglichkeiten für die Contras in Nicaragua sowie die Waffentransporte im Rahmen des Iran-Contra-Skandals koordinierte. Im Jahr 2000 hatte er einen Bombenanschlag auf Fidel Castro während seiner Rede beim Iberoamerikanischen Gipfel in Panama vorbereitet. Er wurde mit seinen Komplizen gefasst, aber vier Jahre später begnadigt. 2005 tauchte er wieder in den USA auf und wurde dort bei einer Pressekonferenz verhaftet - er hatte sich offensichtlich zu sicher gefühlt. Der Freispruch im Mai 2007 und die Entlassung von Posada Carriles aus dem Gefängnis enthüllt die skandalöse Seite des US-amerikanischen Kampfes gegen den Terror. Dieser Kampf schützt die Karriere eines sich offen zum Terror bekennenden Kriminellen, der nun als freier Bürger in den USA seinen Lebensabend verbringen kann. Gleichzeitig verfolgen FBI und Justiz gnadenlos die Versuche derjenigen, die den Terror verhindern wollen, der von US-amerikanischem Territorium ausgeht und den die USA selbst zu unterbinden verpflichtet wären. Nur selten zeigt sich die Verlogenheit einer Kampagne so deutlich wie bei der Vorzugsbehandlung dieses Terroristen und der Verfolgung von Menschen, die sich dem Kampf gegen den Terrorismus verschrieben haben.

Wer weiß schon in Europa, dass durch die Anschläge der sich zumeist aus exilkubanischen Kreisen rekrutierenden und von der CIA ausgebildeten Terroristen in den letzten zehn Jahren etwa 3500 Kubaner getötet wurden und 2100 schwere Verletzungen erlitten? Wer weiß von den schweren Schäden, die die kubanische Wirtschaft dadurch erlitten hat? Die kubanische Regierung hatte dem FBI 1998 umfassendes und beweiskräftiges Material über die Aktivitäten der Exilkubaner übermittelt, das ihre Aufklärer in Florida gesammelt hatten. Darunter waren Sprengstoffsubstanzen, die von in einem Hotel und einem Touristenbus entdeckten Bomben stammten, Mitschnitte von Luis Posada Carriles' Telefonaten, die Informationen über Terroranschläge in Kuba enthielten, und anderes eindeutiges Beweismaterial. Das FBI zeigte sich zwar beeindruckt und versprach Ermittlungen gegen die Terrormafia. Er täuschte jedoch seine Gesprächspartner in Havanna und wandte seine ganze Aufmerksamkeit den Informanten zu, von denen er schließlich zehn in einer spektakulären Aktion am 12. September 1998 verhaftete. Zwei Tage später erklärte der US-Staatsanwalt auf einer Pressekonferenz im Hauptquartier des FBI: "Dieser Spionagering wurde von der kubanischen Regierung geschickt, um unser nationales Sicherheitssystem, ja, unseren demokratischen Rechtsablauf mitten ins Herz zu treffen."

Zynischer kann man sich auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kaum berufen als mit dieser Ineinssetzung ausgewiesener Terrororganisationen im Süden der USA mit ihrem "nationalen Sicherheitssystem". Niemand hätte etwas einwenden können gegen eine Anklage wegen des Versäumnisses, die undercover-Aufklärung bei den US-amerikanischen Behörden anzumelden. Aber eine Anklage und spätere Verurteilung wegen "Verschwörung zu Spionage und Mord" ist auch bei weitestgehender Auslegung des Strafgesetzes nur unter schwerer Verbiegung des Rechts möglich. Die Angeklagten wollten mit ihrer "Spionage" schwerste Verstöße gegen das Völkerrecht verhindern, die private Gruppen ausgehend von US-Territorium regelmäßig begingen. Sie hatten nie das staatliche Sicherheitssystem der USA selbst im Blick und hatten keinerlei Informationen darüber weitergeleitet. Aber ein Merkmal politischer Justiz ist - bei allen System- und Verfahrensunterschieden in den verschiedenen Staaten - der willkürliche Umgang mit den eigenen Gesetzen.

Doch dies ist nur ein Vorwurf gegen das Verfahren, dem die fünf Gefangenen ausgesetzt wurden - die anderen fünf hatten unter dem offensichtlich extremen Druck mit den Behörden "kooperiert" und waren in einem abgetrennten Verfahren zu symbolischen Mindeststrafen verurteilt worden. Das Gericht für die verbleibenden Fünf tagte in Miami, Hochburg der Exilkubaner und ein wegen seiner notorisch antikubanischen Atmosphäre vollkommen ungeeigneter Ort für ein faires Gerichtsverfahren. Dies wurde auch im August 2005 von einer Berufungskammer in Atlanta so gesehen, welche die Urteile als unfair und rechtswidrig aufhob und einen neuen Prozess an einem neuen Ort verlangte. Im März davor hatte schon eine "Arbeitsgruppe über willkürliche Haft" der UN-Menschenrechtskommission in Genf harte Kritik an den Haftbedingungen und dem Verfahren geübt. Nach der Verhaftung waren die Gefangenen 17 Monate in Isolationshaft gehalten worden, der Kontakt zu ihren Anwälten und der Zugang zu Beweismitteln war dadurch stark eingeschränkt - ein schwerer Verstoß gegen die Habeas Corpus-Rechte der Angeklagten. Zudem hatte das Gericht alle von den Verhafteten gesammelten Dokumente und Materialien sowie andere Beweismittel nach dem Classified Information Procedures Act (CIPA) als geheim eingestuft und damit dem Zugang durch die Anwälte entzogen. Es herrschte ein Klima der Voreingenommenheit und Vorverurteilung gegen die Angeklagten, das keinen fairen Prozess im Sinne des Artikels 14 des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte zuließ.

Die Berufungskammer in Atlanta war zu dem gleichen Ergebnis gekommen und listete all die Gruppen auf, die seit Jahrzehnten geheime und offene terroristische Operationen gegen Kuba unternommen hatten: Alpha 66, Brigade 2506, Brothers to the Rescue, Independent und Democratic Cuba, Comandos L, Cuban American National Foundation und andere. Sie folgerte daraus, "die Annahme, dass diese Gruppen die Juroren derart einschüchtern können, dass es das Urteil ungünstig beeinträchtigt", sei "naheliegend". Doch die Freude über diese faire Entscheidung dauerte nicht lange, genau ein Jahr, dann hob das Berufungsgericht die Entscheidung seiner Kammer wieder auf. Der erneute Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung wurde am 20. August 2007 wiederum in Atlanta unter starker internationaler Beteiligung verhandelt. Jetzt geht es im Wesentlichen nur noch um die Reduzierung des unverhältnismäßigen Strafmaßes, da die grundsätzliche Legitimation des Prozesses nicht mehr wirksam vor Gericht angegriffen werden kann.

Ich greife hier nur einen der drei wesentlichen Aspekte auf, die von der Verteidigung vorgebracht wurden. Gerardo Hernández ist wegen "Verschwörung zum Mord" zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Dem lag folgender Tatbestand zugrunde: Die kubanische Regierung hatte nach zahlreichen Warnungen an die Behörden der USA schließlich ernst gemacht und zwei der drei in ihren Luftraum eindringenden Kleinflugzeuge der Gruppe "Brothers to the Rescue" abgeschossen. Vier der Abenteurer starben, während der Organisator dieser Provokation, der Schweinebucht-Veteran Basulto, vorher abdrehte und sicher wieder in Miami landete. Das Gericht machte Gerardo Hernández, der offensichtlich über die Flüge unterrichtet war, für den Abschuss durch die Kubaner verantwortlich. Der Tatbestand der Verschwörung verlangt jedoch, dass der Angeklagte von dem geplanten Abschuss zumindest gewusst hat. Das konnte die Regierung nach eigenem Eingeständnis nicht beweisen. Auch die Kammer hatte in der ersten Anhörung 2004 auf das Fehlen von Beweisen hingewiesen. Auf die Überlegung, dass jede Regierung eines souveränen Staates, also auch Kuba, befugt ist, sein Territorium gegen Provokationen und Grenzverletzungen zu schützen, verschwendete das Gericht kein Argument. Nur die Erwägung, ob der Abschuss eines Flugzeuges in dieser Situation die verhältnismäßigen Mittel zum Schutz der territorialen Integrität übersteigt, könnte zu Zweifeln an seiner Rechtmäßigkeit führen. Zu einer "Verschwörung zum Mord" bietet dieser Vorfall jedoch keine Anhaltspunkte.

Der Antiterrorkampf steht im Zentrum der Außenpolitik der USA. Mit ihm legitimieren sie ihre Kriege in Afghanistan und Irak sowie ihre weltweiten militärischen Interventionen, ob in Sudan oder Somalia, vollkommen ohne Rücksicht auf Völkerrecht und UNO-Charta. In diesem Kampf hat auch die Justiz ihre Aufgaben. Es kommt allerdings darauf an, wie man den Terror definiert. Die fünf Kubaner, die sich unbewaffnet und ohne jeden Kontakt zu internationalen Terrornetzwerken in die exilkubanischen Gruppen eingeschlichen hatten, um deren Aktivitäten gegen Kuba zu entlarven und zu unterbinden, werden von den US-amerikanischen Gerichten zu Terroristen erklärt. Gemeinhin gelten jedoch gerade die Aktivitäten, die die Fünf verhindern wollten, als Terror: Attentate, Sprengstoffanschläge, Eindringen in fremden Luftraum. US-Administration und CIA unterstützen diesen Terror ganz offensichtlich. Sie sind nicht daran interessiert, von ihrer Südküste ausgehende offene Kriminalität und völkerrechtswidrige Intervention zu unterbinden, solange sie sich gegen Kuba richten. Nun reiht sich auch die Justiz in diesen Kampf ein und straft damit ihren Anspruch auf politische Neutralität Lügen.

Wenn wir heute diese fünf Männer
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Der Preis
Foto: E. Dietze
mit einem Preis für ihre Mission, ihren Mut und ihre Standhaftigkeit ehren, dürfen wir ihre Familien, insbesondere ihre Ehefrauen, nicht vergessen, die vorbehaltlos während dieser schwierigen Jahre zu ihren Söhnen, Ehemännern und Vätern gestanden haben. Die Fünf sind in verschiedenen, weit voneinander getrennten Hochsicherheitsgefängnissen inhaftiert. Das erschwert die Kommunikation nicht nur mit ihren Verteidigern, sondern auch mit ihren Angehörigen, sofern ihnen überhaupt ein Besuch erlaubt wird. 17 Monate Isolationshaft bedeuteten nicht nur grauenhafte Haftbedingungen, sondern auch fast eineinhalb Jahre keinen Kontakt zu den Angehörigen, von denen die meisten bis zur Verhaftung nichts von der Mission der Fünf in den USA gewusst haben. Sie haben sich nicht von den Gefangenen distanziert, haben zu ihnen gestanden, sie unterstützt, wo es ging. Ihnen wird nach wie vor die Einreise zum Besuch ihrer Ehemänner erschwert. Adriana Pérez und Olga Salanueva, den beiden Ehefrauen von Gerardo Hernández und René Gonzáles, wurde bis zum heutigen Zeitpunkt die Einreise in die USA verwehrt, sodass sie seit über acht Jahren - gegen jedes internationales Recht - keinen Kontakt mehr zu ihren Ehemännern haben. Als Olga noch in den USA lebte, war sie heftigen Angriffen in der Öffentlichkeit ausgesetzt und für drei Monate in einem Untersuchungsgefängnis inhaftiert. Doch gerade die ungebrochene Unterstützung ihrer Angehörigen, wenn auch nur aus der Ferne, hat es den Männern ermöglicht, ihrer Heimat und ihrer Mission treu zu bleiben.

Als Freunde Leonard Weinglass zu der Entlassung der Fünf aus der Isolationshaft gratulierten, wehrte er ab: "Es gibt viele, viele, denen man gratulieren muss, denn es war die Antwort der Solidaritätsbewegung, die die Fünf aus der Isolationshaft befreit hat." Das heißt für uns hier in Berlin, dass eine Preisverleihung den Preisträgern in den Gefängnissen nur dann hilft, wenn sie mit dem Versprechen verknüpft ist, diese Solidaritätsbewegung am Leben zu halten, sie mit neuen Initiativen zu stärken, um sie aus dieser unwürdigen Gefangenschaft zu befreien. Nehmen wir also diesen Preis "für Solidarität und Menschenwürde" als einen Ansporn zur Einlösung dieses Versprechens, welches erst dann erfüllt sein wird, wenn die fünf Kubaner wieder in Freiheit und in ihrer Heimat sind.

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