12 "Amicus Curiae Briefs" [Schriftsätze der "Freunde des Gerichts", Anm. d. Ü.] zugunsten der Cuban Five beim U.S. Supreme Court eingereicht

6. März 2009, Democracy Now

Tom Goldstein, Anwalt der Cuban Five hat bekanntgegeben, dass heute [6. März] eine Rekordzahl an Amicus-Curiae-Schriftsätzen beim Obersten U.S.-Gerichtshof eingereicht worden seien, die um eine Überprüfung des Falles der Fünf ersuchen.
"Dies ist die größte Anzahl von "Amicus Briefs", die je den Supreme Court darauf gedrängt habe, eine Strafverurteilung zu überprüfen," merkt Goldstein an.
Zu den Antragsstellern gehören unter anderem zehn Nobelpreisträger wie José Ramos-Horta, Wole Soyinka, Adolfo Pérez Esquivel, Nadine Gordimer, Rigoberta Menchú, José Saramago, Zhores Alferov, Dario Fo, Günter Grass und Máiread Corrigan Maguire, der mexikanische Senat und Mary Robinson, die frühere Menschenrechtskommissarin der UNO und frühere Präsidentin von Irland. Hunderte von Parlamentsmitgliedern des Europäischen Parlaments und anderen Parlamenten aus aller Welt schlossen sich ihnen an, zu denen gehören zwei frühere Präsidenten, drei derzeitige Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments sowie zahlreiche U.S.- und ausländische Anwaltskammern und Menschenrechtsorganisationen.
Die Schriftsätze bitten den Gerichtshof, die dem Verfahren wegen des Gerichtsorts in Miami anhaftende Unfairness in Betracht zu ziehen sowie die unangemessene Auswahl der Geschworenen, bei der angehende schwarze Geschworene ausgeschlossen worden waren.

Eine Flut weltweiter Unterstützung bei der dringenden Bitte an den U.S. Supreme Court, die Verurteilungen der Cuban Five zu überprüfen

Von Thomas Goldstein
6. März 2009

Mit einer noch nie da gewesenen Menge von zwölf verschiedenen Schriftsätzen, einem Aufgebot weltweiter Unterstützer, einschließlich zehn Nobelpreisträgern, die sich für die Menschenrechte einsetzen (einschließlich des Präsidenten von Ost-Timor José Ramos-Horta und des Irischen Friedensstifters Máiread Corrigan Maguire), dem mexikanischen Senat und Mary Robinson, der früheren Kommissarin der UN-Menschenrechtskommission und früheren Präsidentin von Irland - wurden heute Amicus Curiae Briefs [Schriftsätze der "Freunde des Gerichts"] zur Überprüfung der Miami-Verurteilungen von fünf Agenten der kubanischen Regierung, den so genannten Cuban Five, eingereicht. Den an den Schriftsätzen Beteiligten schlossen sich hunderte von Parlamentariern aus dem Europäischen Parlament und anderen Parlamenten aus aller Welt an, einschließlich zweier früherer Präsidenten und dreier derzeitiger Vize-Präsidenten des Europäischen Parlaments sowie zahlreiche U.S.- und ausländische Anwaltskammern und Menschenrechtsorganisationen.
Dies ist die größte Anzahl von Amicus-Schriftsätzen, die den Supreme Court je darauf gedrängt haben, eine Strafverurteilung zu überprüfen.
Diese außergewöhnliche Unterstützung für den Fall der Cuban Five kommt aus der weitverbreiteten Sorge in den Vereinigten Staaten und aller Welt, dass ihr Verfahren in einer Atmosphäre abgehalten worden sei, die von Vorurteilen gegen Agenten der kubanischen Regierung und von der Angst vor Vergeltungsmaßnahmen beeinträchtigt war, die, wie die Amici [Freunde, Anm. d. Ü.] sagen, die Jury daran hinderte, die Anklagen gegen die Fünf fair auszuwerten. Unter anderem hat die U.N.-Menschenrechtskommission das Verfahren gegen die kubanischen Agenten in Miami verurteilt. Es ist bezeichnend, dass dieses Organ zum ersten und einzigen Mal in der Geschichte ein U.S.-Gerichtsverfahren verurteilt hat. Indem sie ein "Klima von Befangenheit und Vorurteilen" zitiert, kommt die Arbeitsgruppe für Willkürliche Verhaftungen zu dem Schluss, dass das "Verfahren nicht in einem Klima der Objektivität und Unparteilichkeit stattfand, das für die Standards eines fairen Verfahrens notwendig ist."
Die heute eingereichten "Amicus Briefs" bitten den Supreme Court, die Fairness des Verfahrens gegen die kubanischen Agenten seitens der Jury von Miami zu überprüfen. "Das Verfahren und die Urteile gegen die Cuban 5 ist eine nationale Peinlichkeit," erklärt Michael Ratner, Präsident des Zentrums für Verfassungsrecht, das die Nobelpreisträger vertritt und deren "Amicus Brief" eingereicht hat. "Unsere Klienten, zehn Nobelpreisträger, die gefeiert werden für ihre Bemühungen, die Menschenrechte voranzubringen, glauben, das Verfahren sei ebenso eine internationale Peinlichkeit gewesen. Dies sei ein Verfahren, dass niemals in Miami hätte abgehalten werden dürfen. Es habe in jenem Miami, mit seiner Geschichte von Gewalt und Feindseligkeiten gegen Befürworter der kubanischen Regierung, nie eine Möglichkeit gegeben, ein Urteil zu fällen, das nicht von Vergeltungsschlägen durch die Anti-Castro-Gemeinde bedroht sei."
Einige der "Amicus Briefs", die von US-Organisationen eingereicht wurden, bitten den Supreme Court auch, den Ausschluss von einigen Afro-Amerikanern aus der Jury zu überprüfen. Der Staatsanwalt nutzte sieben seiner elf "peremptory challenges" [entschiedenen Ablehnungen] (bei denen keine Begründung für die Streichung eines Geschworenen verlangt wird), um potentielle schwarze Geschworene auszuschließen. Das Berufungsgericht entschied, dass die Motive des Staatsanwaltes keiner Überprüfung bedürften, da drei andere schwarze Geschworene, eine Minderheit in der zwölfköpfigen Jury, zugelassen worden seien. "Amici" behauptet, diese Haltung erlaube Staatsanwälten, den Einsatz einer rassistisch eingestellten Jury zu vertuschen.
Der Gegenantrag der US-Regierung ist am 6. April fällig. Das Gericht wird vermutlich vor der Sommerpause im Juni entscheiden, ob der Fall überprüft wird.
Die "Amicus Briefs" mit einer vollständigen Liste der Unterzeichner können hier eingesehen werden.

Hintergrund des Falles

Die Vereinigten Staaten klagten die fünf Kubaner 1998 in Miami an. Die Anklage konzentrierte sich darauf, sie seien nichtregistrierte kubanische Agenten und hätten verschiedene Anti-Castro-Organisationen in Südflorida infiltriert.
Einer der Fünf, Gerardo Hernández, wurde auch der "Verschwörung, Mord begehen zu wollen" angeklagt, weil er Havanna Informationen über Flüge der Gruppe "Brothers to the Rescue" (BTTR) [Brüder zur Rettung], bei denen diese regelmäßig in den kubanischen Luftraum eindrangen, geliefert habe. Am 24. Februar 1996 wurden zwei Flugzeuge der BTTR zerstört, nachdem sowohl kubanische als auch US-amerikanische Behörden die in Miami ansässige Gruppe wiederholt gewarnt hatten, ihre illegalen Einfälle in kubanisches Territorium zu unterlassen. Kuba behauptet, dass es die Flugzeuge auf seinem Territorium abgeschossen habe, die USA behaupten, dass der Abschuss einige Meilen innerhalb des internationalen Luftraums geschah, nachdem die Flugzeuge in den kubanischen Luftraum eingedrungen und alarmiert worden waren.
Die fünf Kubaner hatten die Verhandlungsrichterin gebeten, die Verhandlung nach außerhalb von Miami an einen neuen etwa 30 Meilen entfernten Verhandlungsort zu verlegen, da Miami die Heimat einer dichten kubanisch-amerikanischen Exilgemeinde ist, die, abgesehen von ihrer gewöhnlichen Feindseligkeit gegenüber dem Castro-Regime, durch das Debakel um Elian González in eine fanatische Anti-Castro-Stimmung versetzt worden war, das gerade stattgefunden hatte, als das Verfahren gegen die Cuban Five eingeleitet wurde. Lenard lehnte dieses Gesuch ab, und eine Jury in Miami verurteilte Hernández und die anderen in allen Anklagepunkten. Richterin Lenard verhängte über die Fünf die höchstmöglichen Strafen, einschließlich der lebenslänglichen für Hernández.
Nach Berufung revidierte ein Drei-Richter-Gremium des Bundesberufungsgerichtes für den Elften Bezirk die Verurteilungen und ordnete ein neues Verfahren an, weil das Gericht befand, ein "perfect storm" [vollendeter Ansturm, Anm. d. Ü.] von Vorurteilen aus der Gemeinde und aus öffentlicher Vorverurteilung, noch verschlimmert durch aufhetzerische Behauptungen der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber der Jury, haben Hernández und den anderen Kubanern ein faires Verfahren vorenthalten.
Das gesamte Berufungsgericht annullierte jedoch das Urteil des Gremiums und befand, die Regierung habe mit der Verhandlung des Falles vor einer Jury aus Miami keinen Irrtum begangen.
In einer weiteren wichtigen Entscheidung weigerten sich zwei von drei Richtern des Gremiums, die Verurteilung durch die Jury für Hernández zu revidieren. Richterin Kravitch widersprach und befand das vollständige Fehlen an Hinweisen darauf, dass Hernández gewusst habe, dass es zum Abschuss kommen würde, geschweige denn, ob es einen gesetzwidrigen Abschuss über internationalem Gewässer gegeben habe.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db)

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