CounterPunch, 23. - 24. Juli, 2005

Die UNO, die USA und die 5 Kubaner

Kidnapping in Miami

Von RICARDO ALARCÓN

Nach Jahren der Anstrengung, der wenig erfolgreichen Versuche, die Menschen die Wahrheit über die fünf jungen Kubaner wissen zu lassen, die zu Unrecht für ihren Kampf gegen den in Miami ansässigen Terrorismus inhaftiert worden sind, erschien am 14. Juli ein überraschendes Licht am Horizont. Es kam in Form einer Nachrichten-Depesche von AP [Associated Press, An.d.Ü.] aus Genf und parallel dazu am selben Tag vom BBC Nachrichtendienst. Ein UN-Ausschuss hat die Verhaftung und die Gerichtsverhandlung von Antonio Guerrero, Fernando González, Gerardo Hernández, Ramón Labañino und René González in Miami als willkürlich und als einen Verstoß gegen internationales Gesetz erklärt.
Es waren wichtige Nachrichten, die in Eigenleistung erbracht wurden. Nie zuvor hat sich ein UN-Organ auf solche Art zu dieser Angelegenheit geäußert. Es war, gelinde gesagt, selten für solche Presseagenturen die "Cuban Five" überhaupt nur zu erwähnen.
Anscheinend wurden einige Leute in Washington nervös, und die große Lügenmaschinerie wurde in Gang gesetzt. Nach einer Geschichte, die am 20. Juli in "The Miami Herald" erschien, die auf Zitaten eines nicht genannten hohen Beamten des Außenministeriums beruhte, war die UN-Aktion nicht von individuellen Beschwerden ausgelöst, sondern wurde von der kubanischen Regierung "inszeniert".
Die Fakten sind ganz anders und werden in dem UN-Dokument deutlich wiedergegeben. Sie sind folgende: Adriana Pérez - Gerardos Ehefrau - und Olga Salanueva - Renés Ehefrau (worauf sich der Bericht als "die Quelle" beruft) trugen die Angelegenheit persönlich den UN-Beamten im Frühling 2004 in Genf vor. Die UNO übermittelte die Beschwerde an die US-Regierung (in seinem ersten Bescheid vom 8. April, 2004) und dann schickte sie sie hin und her zwischen den beiden Parteien, indem sie an beide ihre eigenen Fragen stellte (die des UN-Ausschusses).
Mit anderen Worten, es war eine Regierung an diesem Vorgang beteiligt, nur eine Regierung. Und das war die der Vereinigten Staaten. Das wird von dem Bericht des UN-Ausschusses gebührend und höflich gewürdigt.

In Paragraph 4: "Die Arbeitsgruppe begrüßt die Kooperation der Regierung".
In Paragraph 5: "Die Arbeitsgruppe hat diesen Fall erwogen und sich entschieden, noch zusätzliche Informationen zu erbitten. Sie hat sowohl von der Regierung als auch von der Quelle Antworten dazu erhalten."
Und in Paragraph 24: "Die Arbeitsgruppe beschloss auf ihrer vierzigsten Sitzung die Regierung der Vereinigten Staaten und die Bittsteller zu drei Fragen um Auskunft zu bitten, die die Arbeit der Gruppe erleichtern würden: Die Arbeitsgruppe erhielt sowohl von der Regierung als auch von der Quelle Information zu diesen Fragen."
Es war auf der Basis dieses Austausches und ihrer eigenen Erwägungen in einem Prozess, der länger als ein Jahr dauerte, als der UN-Ausschuss seine endgültige Entscheidung fällte, die am 27. Mai, 2005, angenommen wurde:

"Nach ihrer Verhaftung und ungeachtet der Tatsache, dass die Gefangenen über ihr Recht auf Aussageverweigerung informiert worden waren und die Regierung ihnen Verteidiger zur Verfügung stellte, wurden sie über 17 Monate in Isolationshaft gehalten, währenddessen ihnen die Kommunikation mit ihren Anwälten und der Zugang zum Beweismaterial erschwert und so ihre Möglichkeiten, sich entsprechend zu verteidigen, geschwächt wurden."
"Die Regierung hat die Tatsache nicht bestritten, dass die Verteidiger wegen dieser Einstufung nur sehr begrenzten Zugang zum Beweismaterial hatten, was sich nachteilig auf deren Befähigung auswirkte, dem Gericht Gegenbeweise zu liefern."
"Dennoch hat die Regierung nicht geleugnet, dass selbst dann das Klima der Befangenheit und der Vorurteile gegenüber den Angeklagten vorherrschte und dazu beitrug, dass die Angeklagten von Anfang an für schuldig gehalten wurden. Es wurde seitens der Regierung nicht bestritten, dass sie ein Jahr später zugab, dass Miami ein ungeeigneter Ort für eine Verhandlung sei, wo es sich fast als unmöglich erweist, eine unparteiische Jury in einem Fall mit Bezug zu Kuba auszuwählen.
Auf dieser Grundlage kommt die Arbeitsgruppe "zu dem Ergebnis, dass die drei oben genannten Tatbestandsmerkmale zusammengenommen von solchem Gewicht sind, dass sie der Freiheitsentziehung dieser fünf Personen einen willkürlichen Charakter verleihen" und erklärt, dass die "Freiheitsentziehung von Herrn Antonio Guerrero Rodríguez, Herrn Fernando González Llort, Herrn Gerardo Hernández Nordelo, Herrn Ramón Labañino Salazar und Herrn René González Sehwerert" willkürlich ist, "sie stellt einen Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Pakts über zivile und politische Rechte dar" und die Arbeitsgruppe fordert konsequenterweise "die Regierung auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, der Situation in Übereinstimmung mit den Prinzipien, die in dem Internationalen Pakt über zivile und politische Rechte statuiert sind, abzuhelfen."
Die Mitglieder des UN-Ausschusses halten sich bei der Erfüllung ihrer Aufgabe an eine streng persönliche Befugnis, und sie vertreten nicht irgendeine Regierung. Die fünf Mitglieder sind: Frau Manuela Carmena Castrillo (Spanien), Frau Leila Zerrougui (Algerien), Frau Soledad Villagra (Paraguay) Herr Tamás Ban (Ungarn) und Herr Seyed Mohammad Hashemi (Iran). In dieser Gruppe oder in dem UN-Menschenrechtssekretariat gibt es keine Kubaner.
Die USA sollten auf den Sonderantrag, den sie im Mai erhalten hat, antworten. Sie schuldet es der Pflicht, "die notwendigen Schritte zu unternehmen," um "der Situation ... abzuhelfen", statt vorzugeben, die UN-Arbeitsgruppe ignorieren zu können und es hinauszuzögern. Die Freihheitsentziehung eines jeden Menschen, die willkürlich und gegen das Gesetz vorgenommen wird, ist gleichbedeutend mit Kidnapping. In diesem Fall sind die Kidnapper die US-Behörden und ihre Opfer wurden unter solchen Bedingungen fast sieben Jahre lang gefangen gehalten. Es ist höchste Zeit, die Fünf zu befreien.
Ricardo Alarcón Quesada ist Kubas Vizepräsident und Präsident seiner Nationalversammlung.

(Deutsch: ¡Basta Ya!)

Zurück