Lasst René ziehen

Von La Alborada

13. September 2011

Im Rechtssystem der USA bedeutet Strafaussetzung zur Bewährung, dass durch Supervision und Überwachung auch mit Rücksicht auf die Allgemeinheit sichergestellt wird, dass eine Person die Verbrechen, für die sie verurteilt wurde, nicht mehr begeht. Es soll keine Strafverlängerung für jemanden sein, der seine volle Strafe verbüßt hat.
Im Fall eines wegen Spionage für ein anderes Land Angeklagten wie René González wäre das Ziel der Bewährung am ehesten erreicht, wenn er das Land verließe. René kann nicht des Landes verwiesen werden, weil er die US-Staatsangehörigkeit besitzt, aber er braucht nicht ausgewiesen zu werden, denn er möchte nach Kuba gehen. Er wird nicht versuchen zurückzukommen, um wieder das zu tun, dessen er zuvor angeklagt worden war, noch irgendetwas anderes.
Bundesstaatsanwälte sehen das anders. Sie wollen, dass René, bevor er das Land verlässt, weitere drei Jahre in den USA auf Bewährung bleibt, mit der Auflage, dass er zum Verlassen des Landes seine Bereitschaft zeigen muss, ein guter Bürger der USA zu sein. Das gilt als Bedingung.
Laut AP sagen die Staatsanwälte, es gebe keine Rechtfertigung für die Rückkehr vor Ablauf der dreijährigen Bewährungszeit. In den Gerichtsakten verfechten sie den Standpunkt, González sei hinsichtlich seiner Taten, die ihn ins Gefängnis gebracht hatten, reuelos, und eine Rückkehr nach Kuba würde ihn jeglicher US-Supervision entziehen.
René war jedoch in den USA, um die Spur der gegen Kuba gerichteten Terroranschläge aus der Gegend von Miami aufzunehmen. Wahrscheinlich bereut er die Erfüllung seines Auftrages tatsächlich nicht. Abgesehen davon werden Luis Posada Carriles und ähnliche Terroristen in der Gegend, die keinerlei Reue für ihre Aktionen zeigen, noch größtenteils von der US-Regierung geschützt.
Die beste Absicherung vor René besteht für die US-Regierung darin, dass er die USA verlässt und nie zurück kommt.
Die Gerichtsverhandlung der Fünf fand an dem Ort, in der Stadt in den USA statt, wo mit Gewissheit eine feindselige Atmosphäre gegenüber den Angeklagten geschaffen würde. Tatsächlich hatte ein Drei-Richter-Gremium dieser Sicht zugestimmt, bevor diese von dem gesamten Berufungsgericht widerrufen wurde. Bis jetzt wissen wir noch nicht, ob die Staatsanwälte näher bestimmen werden, ob die Bewährung in Miami, anstatt irgendwo anders, zum Beispiel, Kalifornien, Texas oder New Mexico abzuleisten ist. Für René wäre die Rückkehr in die feindselige Umgebung von Miami eine Garantie für dreijährige Anfeindungen aller Art, von giftigen Angriffen auf der Straße bis zu Mordanschlägen. Eine erzwungene Bewährungszeit in Miami wäre wie eine Strafverurteilung für drei Jahre in einem größeren und gefährlicheren Gefängnis.
Wie die anderen Vier war René, was seine Beachtung der Regeln und sein gutes Betragen betrifft, ein vorbildlicher Gefangener. Er verbrachte 13 Jahre im Gefängnis und möchte gerne zu seiner Familie zurück. Es erscheint nicht als übertrieben, die Staatsanwälte für rachsüchtig zu halten.
Bundesstaatsanwälte sind keine unabhängigen Akteure. Sie unterstehen dem Justizministerium und letztlich dem Präsidenten. Der Fall der Fünf hat ein internationales Echo ausgelöst, und sogar die UN haben ihre Fragen dazu erhoben.
Es muss ein eindeutiger Aufruf ans Weiße Haus ergehen. Denn René ziehen zu lassen, wäre ein kleiner aber bedeutsamer Schritt vorwärts in Richtung der Erneuerung der Bemühungen um die Verbesserung der US-Kuba-Beziehung und um die Verhandlung anderer fälliger Angelegenheiten zwischen den beiden Ländern. René zu zwingen zu bleiben, würde zumindest für diese drei Jahre einen gegenteiligen Effekt haben.

Es ist Sache des Präsidenten, dies zu entscheiden.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb)

(Quelle: antiterroristas.cu) vom 13. September 2011

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