Kubanischer Revolutionär kämpft gegen Strafurteil von zweimal Lebenslänglich in den USA

Von Karen Lee Wald, 26. September 2011

[Die Autorin stellt nach einleitenden Worten zum Fall der Cuban Five die zusätzliche Anklage gegen Gerardo Hernández in den Mittelpunkt, indem sie noch einmal auf dessen wesentliche Aspekte und Zitate der Schriftstücke aus dem jetzt anhängigen "Habeas Corpus"-Antrag eingeht.]

Verschwörung zum Mord

Hernández' Verurteilung wegen Verschwörung zum Mord rührt von den Bemühungen der US-Regierung her, ihn mit der Aktion der kubanischen Luftwaffe vom 24. Februar 1996, dem Abschuss zweier Flugzeuge, die in den kubanischen Luftraum eingedrungen waren, in Verbindung zu bringen. Die vier Piloten starben. Die Flüge waren von den "Brothers to the Rescue" von US-Boden aus gestartet, einer konterrevolutionären Organisation, die, trotz Havannas vorheriger offizieller Proteste in Washington und Warnungen vor den Konsequenzen, wiederholt den kubanischen Luftraum verletzt hatte.
In seiner Habeas-Corpus-Petition vom 12. Oktober 2010 argumentiert Hernández, dass seine Strafverurteilung unter anderem deshalb annulliert werden sollte, weil er im Prozess keine angemessene Verteidigung erhalten habe.
In der Antwort der Staatsanwaltschaft vom 25. April 2011 lehnten Washingtons Anwälte Hernández' Ersuchen um eine auf Beweisen beruhende Anhörung ab, bei der er neue Informationen vorlegen könne. Sie argumentierte damit, dass das Gericht zu der Zeit "mit Paul McKenna einen erfahrenen Strafverteidiger ernannt habe, der [Hernández] geschickt mit großem Energieaufwand, mit Loyalität, Sorgfalt und professionellem Können verteidigt habe, wobei er die minimale Schwelle eines effektiven Pflichtverteidigers leicht überwunden habe."
Dies entspricht jedoch nicht McKennas Meinung, wie er in einer eidesstattlichen Erklärung vom 15. August 2011 zur Unterstützung von Hernández' Habeas-Corpus-Antrag erklärte. "Hernández' Prozess war komplizierter als jeder andere, an dem ich beteiligt war," schrieb McKenna, "der ungewöhnliche Fakten, ganz neue Rechtsfragen enthielt und sehr hohe Medienaufmerksamkeit bekam."
McKenna erklärte dann weiter, warum Hernández' Verurteilung und Strafe aufgehoben werden sollte. "Ich zog nie die Möglichkeit in Betracht," schrieb er, noch habe er sie mit seinem Klienten besprochen, "einen Antrag auf Abtrennung des Verfahrens für Hernández [wegen der Anklage der Verschwörung zum Mord] von den verbleibenden Beschuldigungen gegen ihn zu stellen."
Ein getrenntes Verfahren, erklärte Hernández in seiner eidesstattlichen Erklärung vom 16. März 2011, hätte ihm erlaubt, in eigener Sache auszusagen, ohne gleichzeitig Aussagen hinsichtlich der anderen Anklagen, mit denen er und seine Mitangeklagten konfrontiert waren, machen zu müssen. Hernández wäre dann in der Lage gewesen, einen oder mehrere seiner Mitangeklagten in einem getrennten Verfahren als Zeugen zu benennen, ohne auf deren Schutz durch das "Fifth Amendment" [5. Gesetzeszusatz, Anm. d. Ü.], sich selbst zu beschuldigen, zu verzichten.
"Hätte ich es gewusst, hätte ich darauf bestanden, dass mein Anwalt, alles unternähme, um ein getrenntes Verfahren zu dieser Anklage zu bekommen," betont Hernández in seiner eidesstattlichen Erklärung. Er beschreibt weiter, was er im Einzelnen ausgesagt hätte, um die von der Staatsanwaltschaft gegen ihn vorgelegten Beweise zu widerlegen.

Unterlaufene Verteidigung

McKenna sagt in seiner eidesstattlichen Erklärung, dass er zurzeit des Verfahrens in dem Glauben gehandelt habe, "dass, wenn ich zeigen könne, dass der Abschuss in kubanischem Luftraum stattfand, mein Klient" zu der Mordverschwörungsanklage "eine wirksame Verteidigung bekäme, weil es ein zu rechtfertigender Akt der kubanischen Regierung gewesen wäre.
Jetzt glaube ich, dass meine Entscheidung für diese Argumentationslinie - die unmöglich als eine Tatsache zu beweisen und für die Rechtsangelegenheit von fragwürdiger Bedeutung war - in der Verurteilung meines Klienten mündete, da diese Präsentation unsere Glaubwürdigkeit untergrub und die Jury sich auf die Aktionen der Regierung Kubas konzentrieren ließ," schrieb McKenna.
Tatsächlich erklärte Hernández' derzeitiger Anwalt, Richard Klugh, am 12. September in einer Pressekonferenz, McKenna habe nie die Verteidigungslinie verfolgt, die zu einem Freispruch hätte führen können, nämlich die, dass "Gerardo nie" an dem Abschuss der Flugzeuge "beteiligt war".
Schließlich schrieb McKenna in seiner eidesstattlichen Erklärung, dass er während des Verfahrens in dem Glauben gehandelt habe, "das Gericht werde eine Instruktion erlassen, die besage, dass die Regierung angewiesen sei zu beweisen, dass mein Klient in der Absicht gehandelt habe, dass der Abschuss über internationalem Gewässer stattfände und damit eine Beweislast habe, von der die Regierung zuggegeben hatte, dass sie ‚unüberwindlich' sei." Doch McKenna schrieb in seiner eidesstattlichen Erklärung, dass er während der Verhandlung den Umstand nicht erfasst habe, dass die Richterin eine solche Anweisung nicht verfügte und die Jury statt dessen anwies, nur die Mord- und Spionageanklagen zu berücksichtigen.
"Meine Irrtümer vor und während des Verfahrens," schrieb McKenna, "ermöglichten der Regierung meinen Klienten zu verurteilen, sogar, obwohl sie keine unmittelbaren Beweise für dessen kriminelle Absichten hatte."
In der Pressekonferenz vom 12. September, legte Klugh dar, dass McKenna's "sehr ehrliche Bestätigung" dessen, dass Hernández keine kompetente Verteidigung erhalten habe, ein starkes Argument für dessen Recht auf die Aufhebung der Verurteilung und der lebenslänglichen Strafe liefere.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb)

(Quelle: antiterroristas.cu vom 26. September 2011)

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