Berlin, 17 März 2003

An alle Solidaritätsorganisationen in Deutschland

Liebe Freunde,

Ihnen allen ist die Situation bekannt, die die Menschheit gegenwärtig durchlebt. Sie ist bedroht vom Interesse der größten Weltmacht, einen Krieg gegen den Irak zu führen, selbst wenn einige ihrer Hauptverbündeten die Variante einer friedlichen Lösung des Konflikts verteidigen.

Diese Weltmacht, die seit über 40 Jahren eine Unzahl von terroristischen Aktionen gegen mein Land verübt, unterstützt und billigt, hat angesichts ihrer Ohnmacht, die kubanische Revolution am Boden zerstört zu sehen, ihren ganzen Haß gegen die fünf, in den USA gefangengehaltenen kubanischen Patrioten gerichtet.

Gerardo Hernández, Ramón Labañino, Antonio Guerrero, René González und Fernando González befinden sich seit September 1998 in Haft, als sie vom FBI - der Spionage beschuldigt - festgenommen wurden. Tatsächlich sind sie von den Vereinigten Staaten verurteilt worden, weil sie Kuba vor den terroristischen Anschlägen verteidigten, die von der in Miami ansässigen kubanisch-amerikanischen Mafia unter flagranter Verletzung der Menschenrechte verübt werden.

Die fünf Kubaner erlitten bereits 17 Monate Isolationshaft. Ihren Anwälten wird der Zugang zu den Beweisunterlagen des Falles unter offenkundiger Verletzung der durch die nordamerikanische Gesetzgebung geschützten Rechte verwehrt.

Am 28. Februar d. J. wurden die fünf Kubaner plötzlich in ihren jeweiligen Gefängnissen ohne jede Rechtfertigung erneut in Isolationshaft genommen, ohne jeglichen Kontakt zu den anderen Häftlingen und zur Außenwelt. Ihnen ist jeglicher Besuch untersagt - auch der ihrer Anwälte und der kubanischen Konsularbeauftragten. Ihnen ist es verboten zu telefonieren, nicht einmal mit ihren Anwälten und Angehörigen dürfen sie auf diesem Wege Kontakt halten. Es ist nicht bekannt, wie lange sie diesen Bedingungen ausgesetzt sein werden.

Die Strafvollzugsbehörden haben den offiziellen Grund für diese illegale Haft im "Loch" nicht angegeben. Augenscheinlich handelt es sich um eine Entscheidung der Bundes-Gefängnisbehörde in Washington. Mit der Verhinderung jeglichen Kontakts zwischen den fünf Häftlingen und ihren Verteidigungsanwälten verletzt die Regierung der Vereinigten Staaten elementare Rechtsprinzipien und –normen.

Man kann sich nur vorstellen, daß angesichts der Möglichkeit der Durchsetzung von Wahrheit und Gerechtigkeit während des für spätestens am 7. April d. J. anberaumten Berufungsverfahrens vor dem Regionalgericht in Atlanta jeder Kontakt zwischen den Fünf und ihren Anwälten unterbunden wird. Den US-Behörden war bekannt, daß die Anwälte mit ihren Mandanten Gespräche führten und die erforderlichen Schritte unternommen hatten, um sie in dieser Woche aufzusuchen und gemeinsam mit ihnen die Unterlagen durchzusehen, die dem Gericht von Atlanta von der Verteidigung vorgelegt werden sollen.

In einem Telefongespräch mit RADIO HABANA CUBA am 7. März d. J. sagte der nordamerikanische Anwalt Leonard Weinglass: "die Fünf zu diesem Zeitpunkt in totale Isolationshaft zu nehmen ist eine völlig unnötige und vernunftswidrige Handlung, die einzig von dem Wunsch motiviert sein kann, die Strafe zu verschärfen und die Häftlinge noch schwierigeren Bedingungen als vorher auszusetzen. Ich sehe dafür keinerlei Rechtfertigung. Diese Maßnahme wird nur bei Personen angewendet, die wichtige Sicherheitsvorschriften innerhalb der Strafvollzugsanstalt verletzt haben...".

Dieses neuerliche Verhalten der Regierung der USA gegen die fünf kubanischen Patrioten unterstreicht eindeutig, daß es sich um politische Häftlinge handelt, die bestraft werden, weil sie Söhne Kubas und der Sache der Revolution und dem Kampf gegen den Terrorismus treu ergeben sind. Mit diesem Verhalten verletzt die US-Regierung elementare Normen des nordamerikanischen Rechts.

Angesichts der Unrechtmäßigkeit dieses Aktes und der Gefahr, die dieser für das Leben der fünf kubanischen Kämpfer darstellt, ist es notwendig, sie zu schützen, ist es unerläßlich, die Wiederherstellung ihrer Verbindung zu ihren Anwälten sowie die Genehmigung der Anwaltsbesuche zu fordern.

Gemeinsam mit dem Komitee "BASTA-YA" müssen wir die Internationalen Kampftage für die Befreiung der fünf kubanischen Patrioten vom 30. März bis zum 7. April d. J. unterstützen. Die Präsenz der größtmöglichen Anzahl von Ihnen am 21. März in Genf ist von größter Wichtigkeit. Denn so können wir die Verletzungen gegen unsere fünf Genossen durch die US-Behörden anprangern zu einer Zeit, da das Imperium bestrebt ist, unser Land der Verletzung der Menschenrechte zu beschuldigen.

Mit solidarischen Grüßen

Marcelino Medina

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