Miami Heral, 20. Juli 2005

Entscheidung bezüglich kubanischer Spione ärgert die USA

Das Außenministerium wies eine Entscheidung des Ausschusses der Vereinten Nationen zurück, mit der die Verurteilung von fünf kubanischen Spionen infrage gestellt wurde.

Von Nancy San Martin

nsanmartin@herald.com

Washington. - Das Außenministerium sagte am Dienstag, es wolle eine "lächerliche und verblüffende Entscheidung", die von einem Ausschuss der Vereinten Nationen in der vergangenen Woche getroffen wurde, nicht anerkennen, die entschied, dass die Verhaftung von fünf kubanischen Spionen, die in Miami verurteilt wurden, willkürlich und ein Verstoß gegen das internationale Gesetz gewesen sei.
Ein hoher Beamter sagte "The Herald", die Entscheidung sei ein von der kubanischen Regierung inszeniertes "politisch motiviertes" Manöver und fügte hinzu, dass andere Bemühungen, diesen Fall innerhalb der U.N. aufzugreifen, zurück gewiesen worden seien.

‘NICHT DURCHGEHEN LASSEN

Eine U.S.-Antwort auf die Anordnung des Ausschusses ist unterwegs.
"Wir haben eine Reihe von Ideen, wie darauf zu antworten sei," sagte der Beamte, der, gemäß der Politik des Ministeriums nicht genannt werden darf, jedoch offiziell für die U.S.-Regierung sprach. "Wir lassen das nicht durchgehen."
Das Urteil kam von der U.N.Arbeitsgruppe für Willkürliche Verhaftungen, einer der Abteilungen innerhalb der in Genf ansässigen U.N. Kommission für Menschenrechte. Die Gruppe befand, dass den fünf Kubanern, die 2001 von einem Gericht in Miami verurteilt wurden, der ungehinderte Zugang zu dem Beweismaterial und zu ihren Anwälten verweigert wurde.
Der Ausschuss drängte die US-Regierung dazu, die "notwendigen Schritte zur Nachbesserung dieser Situation zu unternehmen," berichtete die Associated Press.
"Die Beklagten wurden in diesem Fall vor einen Bundesgerichtshof gestellt und wegen verdeckter Agententätigkeit verurteilt", ließ das Außenministerium offiziell verlauten. "Sie haben nie geleugnet, verdeckte Agenten gewesen zu sein. Es ist empörend." Der Beamte sagte, die Anordnung stelle die Arbeit des U.N.-Ausschusses infrage, indem er Bestimmungen zitierte, die festlegen, dass die Gruppe dazu vorgesehen sei, eine Anlaufstelle für individuelle Beschwerden zu bieten, "nicht dafür, dass Staaten sie benutzen, um gegen andere Staaten vorzugehen. Es ist eine völlige Perversion des Verfahrens."

Fünf Mitglieder

Nach dem Wortlaut der U.N.-Website: "Die Arbeitsgruppe für Willkürliche Verhaftungen ist die einzige Einrichtung, die nicht auf Verträgen mit Nationen basiert, deren ausdrückliches Mandat darin besteht, sich für individuelle Beschwerden zur Verfügung zu stellen."
Seit Gründung 1991 besteht der Ausschuss aus fünf Mitgliedern, zurzeit aus Algerien, Spanien, Iran, Ungarn und Paraguay.
Die fünf verurteilten Kubaner - Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, Fernando González und René González - wurden im September 1998 verhaftet und verbüßen Strafen von 15 Jahren bis zu lebenslänglich.

Deutsch: ˇBasta Ya!

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