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Die Anwälte von Südflorida sind erstaunt über ein Manöver der Regierung, mit dem sie Amicus-Eingaben abblocken wollen
Zu der mündlichen Anhörung, die für den kommenden Monat zur zweiten Runde der Berufung vor dem 11. US-Bezirksberufungsgerichtes eingeplant wurde, drücken die Anwälte Südfloridas ihr Erstaunen und ihre Bestürzung über die unüblichen Bemühungen der US-Staatsanwaltskanzlei aus, die nationalen Juristengruppierungen davon abzuhalten, "Amicus Briefs" [Amicus-Eingaben bzw. Petitionen des Sachverständigenrates für Gerichte, lesen Sie bitte auch unsere Nachrichten dazu vom 30.04.2003, s. unten, Anm.d.Ü.] zum Berufungsantrag der Regierung gegen die Revision der Verurteilungen der "Cuban Five" einzureichen.

Aus den Gerichtssälen: Überwachung der Rechtsprechung

Regierung wird im Fall der kubanischen Spione hochnäsig

Von Julie Kay,South Florida Business Journal, 3. Januar 2006

Die Anwälte von Südflorida drücken ihr Erstaunen und ihre Bestürzung über die unüblichen Bemühungen der US-Staatsanwaltskanzlei aus, die nationalen Juristengruppierungen davon abzuhalten, "Amicus Briefs" zum Berufungsantrag der Regierung gegen die Revision der Verurteilungen der kubanischen Spione einzureichen.
Zur mündlichen Anhörung, die für den kommenden Monat zur zweiten Runde der Berufung vor dem 11. US-Bezirksberufungsgericht eingeplant ist, heizt die Bemühung der Bundesstaatsanwaltschaft, die Verurteilungen der fünf kubanischen Agenten wieder in Kraft zu setzen und ein Wiederaufnahmeverfahren zu erzwingen, die Sache auf und lässt sie einigermaßen hässliche Formen annehmen.
Das gesamte Gericht des 11. Bezirks in Atlanta wird die Argumente des Berufungsantrages der Regierung gegen die im August gefallene Anordnung eines Drei-Richter-Panels anhören, die die Verurteilungen von 2001 wegen Spionage der fünf Agenten aufgehoben hatten.
Der berühmte Fall bekam in der vergangenen Woche seine jüngste Wende, als die US-Staatsanwaltskanzlei in Miami einen Antrag stellte, der das 11. Bezirksgericht ersuchte, die Annahme von zwei Amicus-Eingaben abzulehnen, die von Staats- und nationalen Rechtsorganisationen eingebracht worden waren, die sich ihrerseits gegen die Position der Regierung aussprechen und daran erinnern, warum Amicus-Eingaben zugelassen werden sollten.
"Die wichtigen Präzedenzfälle des Zivilrechts, die von den Amici Curiae [s. unten, Anm.d. Ü.] erörtert werden, halten fest, dass das Sechste Zusatzgesetz [der US-Verfassung] uns alle davor schützt, von rassistischen, ideologischen, religiösen, ethnischen oder anderen irrationalen Vorurteilen, negativ beeinflusst zu werden" erklärt der Antrag. "Als ausgezeichnete Strafverteidigerorganisationen bieten Amici dem Gericht ihre Hilfe mit den sachdienstlichsten Argumenten für eine faire Behandlung der unpopulären Angeklagten an."
Die "Amicus Briefs" wurden von der "National Lawyers Guild", der "National Association of Criminal Defense Lawyers", der "National Association of Federal Public Defenders" und der "Florida Association of Criminal Defense Lawyers" eingereicht. Die Ko-Autoren einer der Eingaben waren die Strafverteidiger David O. Markus und Brian L. Tannebaum, gemeinsam mit Henry J. Bemprad aus San Antonio.
Der stellvertretende US-Staatsanwalt David Buckner, der Ko-Autor des Regierungsantrags ist, verweigerte einen Kommentar. "Jeder spielt, um zu gewinnen, schätze ich," sagte der stellvertretende Bundesstrafverteidiger Richard Klugh, der den Fall voraussichtlich vor dem 11. Bezirksgericht vertreten wird, in einem Interview. "Aber außer den kubanischen Angeklagten niemandem zu erlauben, Stellungnahmen abzugeben, ist nicht recht. Dies sind angesehene amerikanische Rechtsorganisationen, und ihnen sollte erlaubt werden, an dem Prozess teilzunehmen."

Markus nannte die Staatsanwälte verärgert "Heulsusen".

"Nur verunsicherte Tyrannen schreien und beklagen sich so," sagte er. "Ich bin wirklich überrascht, dass die [U.S.-Staatskanzlei] diese Position einnimmt."
Die Schlacht um die "Amicus Briefs" unterstreicht die politische Unbeständigkeit [volatility?] des Falles und die Intensität des Rechtsstreites.
2001 verurteilte die Jury die fünf Männer nach 6 Monaten wegen Verschwörung zur Spionage im Auftrag der kubanischen Regierung.
Aber im vergangenen August hob ein Panel des 11. Bezirksgerichtes die Verurteilungen auf und entschied, dass die U.S. Kreisrichterin Joan Lenard im Unrecht war, als sie den Antrag der Verteidigung auf eine Ortsverlegung der Verhandlung wegen leidenschaftlicher Anti-Castro-Stimmung in Miami ablehnte, die es den Angeklagten unmöglich machte, ein faires Verfahren zu erhalten.
Die 93-seitige Anordnung wurde innerhalb der cubano-amerikanischen Gemeinde weitgehend kritisiert. Einige sprachen über ihre Beleidigung über die an die cubano-amerikanische Gemeinde gerichtete Botschaft des Panels, dass die U.S.-Verfassung fordere, dass "jeder Angeklagte, unabhängig davon wie unbeliebt er sein möge, fair behandelt werden muss."
Der U.S.-Staatsanwalt Alex Acosta reichte den Berufungsantrag gegen die Entscheidung des Panels ein und bat um die Anhörung des gesamten Gerichtes zur Überprüfung der Angelegenheit.
Einige Anwälte aus Südflorida waren wie vor den Kopf geschlagen, als die Regierung ihren Antrag im vergangenen Monat einreichte, in dem sie das Gericht dringend ersuchte, die "Amicus Briefs" nicht anzunehmen.
In dem Antrag argumentieren Buckner und die stellvertretende U.S.-Staatsanwältin Anne R. Schultz, dass die Eingaben parteistrategisch seien, die "keine politische Perspektive einbringen, die sich unterschiedlich oder eindeutig von den Interessen der Revisionskläger abhebt und mit einzelnen sachbezogenen Streitpunkten argumentiert, die einem Amicus-Antrag unangemessen sind."
Die Staatanwaltschaft argumentiert auch, dass, wenn sie gezwungen seien auf die "Amici" zu reagieren, müssten sie einen "bedeutenden Anteil" der begrenzten Zeit für die Anträge dafür aufwenden, "haltlose Anklagen" zu widerlegen, weil "Zitate aus Akten punktuell und unvollständig sind und deren Charakterisierung irreführend und falsch sind."

Autsch.

Klugh sagte, dass für ihn beleidigendste sei die Versicherung der Regierung, dass die Kanzlei der öffentlichen Bundesstrafverteidigung außerhalb stehende Juristengruppierungen aufgefordert haben könnten, die "Amicus Briefs" zu schreiben und sogar bei deren Schreiben Hand angelegt haben könnten. Der Antrag der stellvertretenden US-Staatsanwältin Caroline Heck Miller nennt die Amici "Stellvertreter der Revisionskläger". Die Absicht so einer Eingabe, meint sie, sei es, der Verteidigung zu erlauben, die Begrenzung der Anzahl der Seiten ihrer eigenen Eingaben zu umgehen.
Klugh weist diese Behauptung verärgert zurück. Er und die anderen Anwälte argumentieren, dass sie keinen Grund dafür sehen, warum das Gericht die beiden Amicus-Briefs nicht zulassen sollte. Allen Parteien sollte es gestattet sein, ihre Sicht des Falles vorzutragen, sagte Klugh.
"Ich habe bisher noch nie eine Regierung erlebt, die so argumentierte," sagte Klugh. "Ich könnte es einsehen, wenn 10 Eingaben gemacht worden wären, aber es gab nur zwei von angesehenen Rechtsorganisationen."
Richard B. Rosenthal, ein juristischer Experte für Rechtsmittel, sagte, die Juristengemeinde von Südflorida sei entgeistert über den Antrag der Regierung.
"Wir waren alle überrascht," sagte er. "Diese ‚Briefs' werden routinemäßig zugelassen, und die Entscheidung der Regierung, den "Amicus Brief" anzufechten, riecht entweder nach Verzweiflung oder nach schierer Engstirnigkeit."
Aber Robert Jarvis, ein Juraprofessor an der "Nova Southeastern University" sagte, der Antrag der Regierung könne gerechtfertigt sein. "Amicus Briefs" werden manchmal von Rechtsgruppierungen genutzt, um Unterstützung für Spendenaufrufe zu bekommen.
"Das Gericht möchte nicht mit "Amicus Briefs" überfrachtet werden," sagte er. Die Richterinnen des Obersten Gerichtshofes Ruth Bader Ginsberg und Sandra Day O'Connor bemerkten öffentlich, dass sie keine "Amicus Briefs" lesen.
"Die Frage ist immer, was es Neues und Unterschiedliches zu tun und zu sagen gibt," sagte Jarvis. "Mir ist die Position der Regierung nicht unsympathisch."
Die Juristengemeinde wartet nun darauf, ob irgend welche "Amicus Briefs" eingereicht werden, die die Position der Regierung unterstützen, vielleicht von cubano-amerikanischen Gruppen. All' diese Eingaben sind am 13. Januar fällig.
Julie Kay kann über jkay@alm.com erreicht werden.

Deutsch: ¡Basta Ya!

30. April 2003: Bernie Dwyer von Radio Havana Cuba interviewte den US-amerikanischen Juristen Professor Erik Luna von der University Of Utah College Of Law. Professor Luna hatte der Kubanischen Gesellschaft für Kriminologie geholfen, einen sog. "amicus curiae brief" zu verfassen und beim Berufungsgericht in Atlanta einzureichen. In dem Interview erklärt Prof. Luna den Begriff des "amicus curiae". Dem Wortsinne nach bedeutet es "Freund des Gerichtes"; ein "amicus brief" ist also ein Antrag von Privatpersonen, die auf Grund ihrer Kenntnisse, dem Gericht bei komplexen Strafverfahren ihre Hilfe anbieten.
Prof. Luna geht in dem Interview u.a. auch auf die Unterschiede der "kontinentalen" [auf römischem Recht beruhenden] Rechtsprechung - die auf dem europäischen Kontinent und in Lateinamerika gilt - und dem "Common Law", das die USA nach englischem Vorbild übernommen haben, ein.
Der Jurist beklagt, dass bei dem Prozeß in Miami, die Vorgeschichte viel zu kurz gekommen sei. Die Angeklagten hätten eine "notwendige Verteidigung", die in beiden Rechtssystemen gilt, geltend machen können, da sie zwischen zwei Übeln hätten wählen müssen: entweder die Terrorakte gegen Kuba zu dulden oder aber zu versuchen, die Täter ausfindig zu machen, um weitere Anschläge verhindern zu können.
Nach dem Fortgang des Verfahrens befragt, äußert Prof. Luna die Befürchtung, es könne noch Monate, wenn nicht gar Jahre dauern, bis wir den endgültigen Ausgang dieses Falles kennen.
(Das Interview wurde in zwei Teilen von Radio Havana Cuba am 28. und 29. April 2003 ausgestrahlt.

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