Das Gericht hält die Verurteilungen der fünf Kubaner aufrecht, annulliert aber 3 Strafurteile

Von Walter Putnam
4. Juni, 2008
Übersetzung von Associated Press

AP - Ein Bundesberufungsgericht hat die politisch belasteten Verurteilungen der fünf wegen Spionage in den USA angeklagten kubanischen Geheimdienstagenten wieder aufrechterhalten, annullierte aber die Strafurteile bei drei von ihnen, einschließlich zweier lebenslanger Haftstrafen.
Ein Drei-Richter Gremium des 11. U.S. Bezirksberufungsgerichts verwies diese Fälle zur Revidierung des Strafmaßes an eine Bundesrichterin in Miami [Joan Lernard, s. Miami Herald v. 5. Juni] aufgrund der Erkenntnisse, die dem am Mittwoch gefällten Urteil zugrunde liegen, wonach die Fünf keine "top secret" - Informationen gesammelt haben. Es war das dritte Mal, dass der Fall vor Gericht verhandelt wurde.
Das gesamte Richtergremium des 11. Bezirks hatte schon im August 2006 die Verurteilungen der so genannten "Cuban Five" aufrechterhalten. Es wies die Klagen zurück, dass die Bundesgerichtsverhandlung von Miami wegen der dort überwiegenden Opposition der Cubano-Amerikaner gegen die kommunistische Kubanische Regierung hätte an einen anderen Ort verlegt werden sollen.
Die Fünf werden in Kuba als Helden verehrt, während die Exilkubaner sagen, dass sie zu Recht bestraft worden seien.
In der Berufungsverhandlung, die am Mittwoch entschieden wurde, hatten die Fünf Einspruch gegen die richterliche Ablehnung erhoben, die Beweise aus den Untersuchungen zu unterdrücken, die nach dem "Foreign Intelligence Surveillance Act" [Gesetz für die Überwachung ausländischer Geheimdienstaktivitäten, Anm. d. Ü.], der obersten Sicherheit, des Aufdeckungsverfahrens, der Jury-Auswahl und des angeblichen Beweismangels, um ihre Verurteilungen zu begünstigen.
"Wir beschließen, dass die Argumente über die Unterdrückung von Beweisen, der obersten Sicherheit, der Aufdeckung, der Jury-Auswahl und des Verfahrens wertlos sind und jede Verurteilung durch ausreichende Beweise begründet ist," schrieb der Bezirksrichter William H. Pryor.
Das jüngste Urteil schloss das lebenslängliche Strafurteil für Gerardo Hernández mit ein, der wegen Verschwörung zum Mord, wegen des Todes von vier in Miami ansässigen Piloten bei dem Abschuss kubanischer Jets von 1996, verurteilt worden war.
Das Gremium war bei der Aufrechterhaltung der lebenslänglichen Strafe für Hernández im Verhältnis 2:1 gespalten.
Die vier getöteten Piloten flogen Flugzeuge, die der "Brothers to the Rescue"-Organisation gehörten, die prodemokratische Pamphlete auf die Insel abwarfen.

[Einspruch der Übersetzerin: Sie hatten zuvor im Tiefflug über Havanna auf ihren Flugblättern zum Sturz der Kubanischen Regierung aufgerufen. Außerdem hatte es Pläne gegeben, Drohnen einzusetzen, die Bomben abwerfen sollten. Jedenfalls waren "Die Brüder zur Rettung" vor ihrem Flug am 26. Februar 1996 von den U.S.-Behörden davor gewarnt worden, wieder kubanisches Gebiet zu überfliegen, weil die kubanischen Behörden angekündigt hatten, bei der nächsten Verletzung ihres Luftraums einzuschreiten. Trotzdem stiegen die Flugzeuge danach noch auf José Basultos Geheiß auf, und zwei von ihnen drangen in den kubanischen Luftraum ein, während José Basulto selber rechtzeitig abdrehte. ... Wir berichteten auf dieser Seite]

Hernández und die anderen - Ruben Campa, auch bekannt als Fernando González, René González, Luis Medina, alias Ramón Labañino, und Antonio Guerrero - waren Mitglieder des als "The Wasp Network" [Das Wespennetzwerk, Anm. d. Ü.] bekannten kubanischen Geheimdienstes.

Das Gremium annullierte die lebenslänglichen Strafen von Medina [Ramón Labañino] und Guerrero und das Strafmaß von Campa [Fernando González], wobei es deren Angaben zustimmte, dass ihre Strafmaße unangemessen hoch festgelegt worden seien, weil sie keine "Geheiminformationen gesammelt oder übermittelt" hätten. Die Richter stimmten Campa zu, dass seine Strafe zu streng bemessen sei, weil er kein Manager oder Supervisor des Netzwerks gewesen sei.
Die Fünf erkannten an, kubanische Agenten gewesen zu sein, sagten aber, dass sie nicht die Vereinigten Staaten ausspioniert hätten. Sie sagten, dass sie sich auf die in den USA ansässigen Exilgruppen konzentriert hätten, die "terroristische" Anschläge gegen die Kubanische Regierung planten.
Nach einem Prozess, der sechs Monate dauerte, wurden sie 2001 wegen ihrer Tätigkeit als nichtregistrierte kubanische Agenten in den Vereinigten Staaten und wegen Verschwörung zur Spionage wegen des Versuchs, in U.S.-Militärbasen einzudringen, verurteilt.
Ein Drei-Richter-Gremium des 11. Bezirks setzte die Verurteilungen 2005 mit der Begründung außer Kraft, dass die Verhandlung an einem anderen Ort hätte stattfinden müssen. Aber das gesamte Gremium revidierte dieses Urteil mit 10:2 Stimmen.

Das Nationale Komitee zur Befreiung der fünf Kubaner prangerte die Entscheidung, die Verurteilungen aufrechtzuerhalten, an.
"Es schlägt der Wahrheit ins Gesicht. Die fünf Männer sind keines Verbrechens schuldig," sagte Gloria La Riva, die Koordinatorin des Komitees. "Sie haben Leben gerettet, indem sie den Terrorismus aufhielten. Sie hatten nie Waffen. Sie stellten nie irgend eine Gefahr für die Vereinigten Staaten dar."

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb)

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