Die USA widersetzen sich der Offenbarung im kubanischen Spionagefall

Von Curt Anderson (AP), 1. Oktober 2009

Miami: Die USA widersetzen sich einer richterlichen Anordnung, die sie zur Offenbarung von als geheim eingestuften Dokumenten und anderen Materials zwingen könnte, um die die drei Männer ersuchten, die wegen ihrer 2001 ergangenen Verurteilungen in einem politisch belasteten Spionagefall um die Herabsetzung ihrer Gefängnisstrafen ersuchen.
Bundesstaatsanwälte haben um Dringlichkeitsaussetzung gebeten und plädieren in dem so genannten Fall der Cuban Five gegen eine richterliche Offenbarungsanordnung, indem sie den Standpunkt verfechten, es sei viel zu umfangreich und könne heikles, in einem Strafprozess nicht erforderliches Material liefern. Die Anordnung verlangt von U.S.-Beamten, nach jedweder Schadensabschätzung für die nationale Sicherheit der Aktivitäten der Kubaner zu suchen, wonach sich entschiede, ob die Drei der Fünf eine mildere Strafe bekommen könnten.
Die drei Kubaner, Antonio Guerrero, Ramón Labañino und Fernando González, sollen von einem Bundesrichter in Miami am 13. Oktober neue Strafbemessungen zugewiesen bekommen. Das 11. U.S. - Bezirks-Berufungsgericht hielt die Verurteilungen aller fünf Kubaner 2008 aufrecht, setzte aber die lebenslänglichen Strafen für Guerrero und Labañino aus, weil es keine Beweise dafür gegeben habe, dass sie streng geheimes Material erhielten oder weitergaben.
González, auch bekannt als Ruben Campa, wurden seine 19 Jahre ausgesetzt, weil er fälschlicherweise als Manager oder Supervisor des Spionagerings, bekannt als "Wasp Network" [Wespennetzwerk, Anm. d. Ü.], betitelt worden war. Die fünf Männer werden in Kuba als Helden gefeiert, wo Regierungsbeamte immer wieder behaupten, sie seien Opfer politischer Verfolgung.
Sogar vor der richterlichen Anordnung vom 23. September sagten die Staatsanwälte, dass sie nach jedweder Schadensabschätzung für die nationale Sicherheit gesucht hätten, die einen Einfluss auf die neue Strafbemessung haben könne und nichts gefunden hätten.
"Folglich gibt es nichts der Verteidigung zu offenbaren," schrieb US-Staatsanwältin Caroline Heck Miller.
Wenn keine Schadensabschätzung existiere, sagen die Verteidiger, könnten die USA keine langen Gefängnisstrafen für die drei rechtfertigen.
"Sie fordern harte Strafen, verbunden mit ernsthaftem Schaden, und halten das für angemessen, aber zur gleichen Zeit machen sie geltend, dass die verantwortlichen Beamten der Regierung es niemals für nötig hielten, eine Schadensabschätzung zu machen," schrieb Labañinos Anwalt William Morris. "Das ist keine glaubwürdige Einstellung."
Die Anordnung des Magistrats würde für die USA bedeuten, sie müssten Samstag eine Schadensabschätzung vorlegen oder, wenn keine existiere, detailliert beschreiben, welche Dienststelle benötigt würde. Die Staatsanwälte sagen, der Zeitrahmen sei viel zu kurz - besonders wenn Verschlussmaterial betroffen sei - und würde wahrscheinlich zu einer Verzögerung der Urteilsverkündung führen.
Dazu käme laut Miller, dass die Beharrung auf die Schadensabschätzung unangebracht sei, da in den Fall Spionageverschwörung enthalten sei, was keine Beweise dafür erfordere, ob die Männer Erfolg darin gehabt hätten, US-Militäreinrichtungen zu infiltrieren und verteidigungsrelevante US-Informationen an Kuba weiterzugeben.
Eine Entscheidung über die Angelegenheit der Schadensabschätzung wird von der US-Bezirksrichterin Joan Lenard gefällt, die dem Verfahren gegen die Cuban Five vorsitzt und die neuen Strafen verhängen wird. Es ist unklar, wann sie sich entscheiden wird, aber die Verteidiger wurden aufgefordert, ihre Unterlagen mit ihren Stellungnahmen bis Donnerstag Nachmittag einzureichen.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db)

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