Fünf Cubaner als politische Gefangene in den USA

I. Vorgeschichte

II. Anklage und Verletzungen des Strafrechts

III. Gegen die Fünf erhobene Anklagepunkte

IV. Gerichtsverfahren

V. Verurteilung

VI. Gefängnis

VII. Verfassungs- und Gesetzesverletzungen, Manipulationen und Regelwidrigkeiten während des Gerichtsverfahrens in Miami

VIII. Verletzungen der Menschenrechte

IX. Schlussfolgerungen

I. Vorgeschichte

Cuba hat unbestreitbar das Recht, sich gegen jene zu verteidigen, die es zerstören und sein Volk vernichten wollen. Unsere Verteidigung war aus verschiedenen Gründen besonders schwierig: Die terroristischen Gruppen, die uns fortgesetzt angreifen, agieren von den USA aus. Sie unterhalten enge Verbindungen zu Agenten und Funktionären der nordamerikanischen Regierung und die US-Behörden betrachten das Treiben dieser Gruppen bestenfalls mit gleichgültiger Toleranz.

Cuba hat jedoch alles nur Mögliche getan, um Washington auf diskretem Wege und auch öffentlich vor den Gefahren solcher Aktionen zu warnen. Die an die USA weitergegebenen Informationen resultierten aus Erkenntnissen von mutigen Männern wie den Fünf, die dafür heute eine ungerechte Gefängnishaft erleiden.

Bei zahlreichen Kontakten sowohl in den USA als auch in Cuba wurden Vertretern des FBI und anderer US-Regierungsstellen Informationen übergeben. Diese hätten ausgereicht, gegen die Terroristen vorzugehen, wenn denn der Wille dazu bestanden hätte. Nach mehrmaligem Austausch, auch auf höchster Ebene, reiste im Juni 1998 eine offizielle Delegation nach Havanna, darunter zwei bedeutende Chefs des FBI. Ihnen wurden umfangreiche Informationen einschließlich Filmmaterial und Tonaufzeichnungen als Beweis für die kriminellen Machenschaften von 40 Personen übergeben. Die Delegation versprach eine Antwort innerhalb von zwei Wochen, die jedoch nie ankam.

Konkret am 17.Juni 1998 legte die cubanische Regierung dem FBI in Havanna ein Memorandum über die terroristischen Aktionen vor, die unter der Schirmherrschaft Miamis gegen Cuba lanciert werden.

Die Regierung der Vereinigten Staaten anerkannte, dass "im Juni 1998, nach einer Serie von Attentaten und Bombendrohungen gegen cubanische Bürger und Interessen, ein Team des FBI mit den cubanischen Behörden in Havanna zusammentraf. Mittelpunkt der Gespräche waren Anklagen, dass in den Vereinigten Staaten Ansässige an einer terroristischen Verschwörung im Zusammenhang mit Bombenattentaten beteiligt waren. Zu diesem Zeitpunkt tauschten die cubanischen Behörden und das FBI Beweise aus, die in Washington D.C. analysiert werden sollten." (Diplomatische Note des State Department der Vereinigten Staaten an die Interessenvertretung Cubas in Washington D.C. vom 5.November 1999).

Es wurde von Seiten des FBI auch nichts gegen die Schuldigen unternommen, über deren Aktivitäten es umfangreiche und unwiderlegbare Beweise erhielt.

Im Gegenteil. Drei Monate später, am 12.September 1998, verhaftete das FBI unsere mutigen Compañeros, konfrontierte sie mit verleumderischen Anklagen und initiierte einen pseudolegalen Prozess, der darauf ausgerichtet war, die terroristischen Gruppen zu verherrlichen. Das FBI ging sogar so weit, einige von deren Anführern – und das ist der Gipfel des Zynismus – als seine Zeugen aufzurufen.

  • II. Anklage und Verletzungen des Strafrechts

    Am 14.September 1998 erhob das Oberste Schwurgericht im Süddistrikt von Florida Anklage gegen mehrere vermeintliche cubanische Staatsbürger, die in Miami operierten, um sich in die exilcubanischen Terrororganisationen einzuschleusen und dort Informationen zu sammeln. Die Anklage wurde erhoben, nachdem Rundfunk, Fernsehen und die Titelseiten der Presse vom Zeitpunkt der Verhaftung an mehrere Berichte über den Fall veröffentlicht hatten. Während der folgenden 17 Monate befanden sie die fünf Angeklagten in Untersuchungsgewahrsam in Einzelhaft im 12. Stock des Federal Detention Center von Miami.

    Erst zweieinhalb Tage nach ihrer Verhaftung wurde den Angeklagten eine Pflichtverteidigung zuerkannt. Unmittelbar nach der Verhaftung wurden sie von FBI-Agenten stundenlang und ohne Beisein eines Anwalts verhört. Die Anschuldigungen wurden zu einem Ersatzanklagedokument. Am 7.Mai 1999 erreichte die Regierung endlich die Rückgabe eines zweiten Ersatzanklagedokumentes.

    Dieses zweite Ersatzanklagedokument umfasste 26 Strafanklagen. Die schwerwiegendste war die

  • Klage Nr.1 (18 USC 371) wegen Verschwörung, um Verbrechen gegen die Vereinigten Staaten zu verüben, indem die Angeklagten wissentlich und vorsätzlich als Agenten der Regierung der Republik Cuba agierten. Der Generalstaatsanwalt war zuvor davon nicht in Kenntnis gesetzt worden und somit wurden die Regierungsfunktionen und –rechte der Vereinigten Staaten hintergangen. Durch diese Anklage zur Verschwörung beschuldigte man die Angeklagten, Informationen über Militäranlagen der USA sowie über Regierungsfunktionen und private politische Aktivitäten gesammelt zu haben. Ferner sich in die gegen Fidel Castro gerichteten cubanischen politischen Gruppen in Miami eingeschleust und diese manipuliert zu haben. Des weiteren Desinformation gegenüber den genannten politischen Gruppen betrieben und andere Handlungsanweisungen der cubanischen Regierung erfüllt zu haben.

  • Die Klage Nr.2 beschuldigte drei der Angeklagten der Konspiration, um der Republik Cuba Informationen über die nationale Verteidigung der Vereinigten Staaten zu verschaffen, in dem Glauben, dass diese zum Schaden der Vereinigten Staaten und zum Nutzen der Republik Cuba (18 USC 794, Bundesspionagestatut) gegen die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten eingesetzt würden.

  • Die Klage Nr.3 beschuldigte den Hauptangeklagten, Gerardo Hernández, der bewussten und vorsätzlichen Konspiration zum Mord. Er wird für den Tod von vier Mitgliedern der "Hermanos al Rescate" – eine anticubanische paramilitärische und terroristische Organisation mit Sitz in Miami – verantwortlich gemacht, deren Kleinflugzeuge am 24.Februar 1996, angeblich im maritimen und territorialen Sonderbezirk der Vereinigten Staaten, abgeschossen wurden (18 USC 1111, Bundesstatut für Mord 1.Grades).

    Diese drei Strafanklagen wurden von der Gruppe der Pflichtanwälte, die die fünf cubanischen Bürger verteidigten, vehement zurückgewiesen und bestritten. Die anderen 23 strafbaren Verletzungen standen in Zusammenhang mit falschen Angaben zur Identität (18 USC 1542, 1546 und 1028) und der Nichtanmeldung als Agenten einer ausländischen Regierung mit vorheriger Mitteilung an den Generalstaatsanwalt (18 USC 951, 28 CFR 73.01 et. seg.). Was diese letzte Serie der strafbaren Handlungen angeht, so bestritten die Angeklagten die Beweise nicht und stellten dies von Anfang an in diesem Sinne dar.

  • III. Gegen die Fünf erhobene Anklagepunkte

    1. Gerardo Hernández Nordelo

    Außer dem Anklagepunkt 1 (allgemeine Konspiration) und dem Anklagepunkt 2 (Konspiration zur Betreibung von Spionage) kam bei Gerardo als einzigem der Anklagepunkt 3 (Konspiration zum Mord) zur Anwendung. Danach wird er im Zusammenhang mit dem vermeintlich illegalen Tod der vier Piloten der Gruppe "Hermanos al Rescate", die am 24.Februar 1996 von MIG-Piloten der cubanischen Luftstreitkräfte in einem umstrittenen Luftraum abgeschossen worden waren, der Konspiration zum Mord beschuldigt. Als Gerardo 1998 verhaftet wurde, war er 33 Jahre alt. Er ist Absolvent des Instituts für Internationale Beziehungen "Raúl Roa García" in Havanna. Außerdem ist er graphischer Designer.

  • 2. Ramón Labañino Salazar

    Ramón wurde der Anklagepunkte 1 und 2 beschuldigt. Ihm wird vorgeworfen, die Basis McDill der Luftstreitkräfte in der Nähe von Tampa abgehört zu haben. Ferner soll er später unter der Aufsicht cubanischer Agenten versucht haben, sich in die Militäranlagen des Luft- und Seestützpunktes Boca Chica auf den vorgelagerten Inseln und in die des Südkommandos der Vereinigten Staaten in Miami einzuschleusen. Ramón war 35 Jahre alt, als er 1998 verhaftet wurde. Er ist Absolvent der Ökonomischen Fakultät der Universität Havanna und wurde mit dem Goldenen Diplom ausgezeichnet.

  • 3. Antonio Guerrero Rodríguez

    Antonio wurde ebenfalls des Anklagepunktes 1 (Allgemeine Konspiration) und des Anklagepunktes 2 (Konspiration zur Betreibung von Spionage) beschuldigt. Er wurde in Florida geboren, ist von Geburt US-Staatsbürger. Seine Eltern waren cubanische Arbeiter in Florida, bevor sie nach dem Sieg der cubanischen Revolution nach Cuba zurückkehrten. Antonio war 40 Jahre alt, als man ihn verhaftete und lebte zuvor 5 Jahre auf den vorgelagerten Inseln. Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Verschwörung verrichtete er eine Reihe von unqualifizierten Arbeiten auf dem Luft- und Seestützpunkt Boca Chica in Cayo Hueso, wo er zunächst Gräben aushob und später beim Walzen von Metall half. Während der ganzen Zeit, in der er auf dem Stützpunkt arbeitete, war sein Zugang zu Sicherheitsbereichen sehr begrenzt.

    Niemals stahl, fotografierte oder kopierte er Dokumente oder tangible Objekte irgendwelcher Art. Antonio ist Ingenieur und schloss seine Ausbildung an einem Institut in Kiew, Ukraine, ab. Zudem ist er Dichter.

  • 4. Fernando González Llort

    Fernando ist des Anklagepunktes 1 und anderer Vergehen, wie falsche Identität und Nichtanmeldung als ausländischer Agent, angeklagt. Er ist Absolvent des Instituts für Internationale Beziehungen "Raúl Roa García" in Havanna. Bei seiner Verhaftung war er 35 Jahre alt.

  • 5. René González Sehwerert

    René wurde des Anklagepunktes 1 und wegen Nichtanmeldung als ausländischer Agent angeklagt. Er ist Bürger der Vereinigten Staaten, wurde in Chicago geboren in einer ähnlichen familiären Situation wie Antonio Guerrero (Eltern Cubaner, die in den Vereinigten Staaten arbeiteten, bis sie nach dem Sieg der cubanischen Revolution nach Cuba zurückkehrten). René ist Pilot der zivilen Luftfahrt, der seine Ausbildung in Cuba und in den Vereinigten Staaten absolvierte. Er wurde in Cuba als Segelflieger ausgezeichnet. Er ist auch Schriftsteller. René schleuste sich absichtlich in die terroristischen Organisationen "Hermanos al Rescate" und "Democracia" von Miami ein und spielte eine entscheidende Rolle, indem er das FBI über die Aktivitäten des Rauschgifthandels informierte, der von Bürgern cubanischer Herkunft betrieben wurde, um Drogen über den zivilen Flugplatz von Opalocka im Süden Floridas herauszubringen.

  • IV. Gerichtsverfahren

    Am 27.November 2000 begann das Bundesgerichtsverfahren gegen die fünf cubanischen Staatsbürger unter dem Vorsitz der Richterin Joan Lenard. Das Verfahren dauerte fast sieben Monate. Während dieser Zeit wurden 43 Zeugen der Regierung und 31 Zeugen der Verteidigung vernommen. Die Geschworenen traten an vier Tagen jeweils nur für kurze Zeit zusammen, ohne dem Gericht auch nur eine Mitteilung zu machen oder eine Frage zu stellen.

    Am 8.Juni 2001 erfolgte der Schuldspruch in allen Anklagepunkten und für alle Angeklagten. Als der Fall dem Gericht vorgetragen wurde, kündigte der Vorsitzende kurioserweise bereits das genaue Datum und die genaue Uhrzeit der Urteilsverkündung an. Am 27.Dezember 2001 waren alle Urteile gegen die fünf Angeklagten gefällt. Drei von ihnen wurden zu lebenslanger Haft und die andern beiden zu 19 bzw. 15 Jahren verurteilt. Zwei Tage später, am 29.Dezember 2001, erklärte die Nationalversammlung (das Parlament) Cubas die fünf cubanischen Staatsbürger einmütig zu Helden der Republik Cuba. Heute verbüßen diese Fünf ihre Strafurteile in den US-Strafanstalten von Kalifornien, Texas und Colorado sowie in den Bundeszuchthäusern von Pennsylvania und Wisconsin.

    Für alle Angeklagten wurde fristgemäß Berufung eingelegt.

    Ihre Verteidigungsschriften für die Berufung wurden vorgelegt. (Siehe Buch: "Con honor, valentía y orgullo")

  • V. Verurteilung

    Die Urteile sind von rachsüchtigem und irrational maßlosem Charakter. Die Richterin akzeptierte keine der von den Beweisrichtern vorgeschlagenen Strafmilderungen und billigte die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafverschärfung. Gerardo wurde zu zweimal lebenslänglich plus 15 Jahren verurteilt, Ramón zu einmal lebenslänglich plus 18 Jahren, Antonio zu einmal lebenslänglich plus 10 Jahren, Fernando zu 19 Jahren und René zu 15 Jahren.

  • VI. Gefängnis

    Die Fünf sind politische Häftlinge, deren Anerkennung als solche verweigert wird. Sie sind der gleichen Reglementierung wie Verbrecher unterworfen und zusammen mit diesen untergebracht. Sie erleiden ihre Strafen in 5 weit voneinander entfernten Kerkern auf dem Territorium der Vereinigten Staaten, was ihre Kontakte zu Angehörigen und Freunden äußerst erschwert.

    Zweien von ihnen wurde der Besuch ihrer Ehefrauen verweigert. Presseinterviews sind ihnen verboten. Ihnen wurden somit schlimmere Bedingungen auferlegt als allen andern Strafgefangenen.

VII. Verfassungs- und Gesetzesverletzungen, Manipulationen und Regelwidrigkeiten während des Gerichtsverfahrens in Miami

Verletzung der VI. Verfassungsänderung der Vereinigten Staaten, indem der Prozess an einem Ort – Miami – geführt wurde, der den Angeklagten zutiefst feindlich gesinnt ist.

Die politische und gesellschaftliche Atmosphäre war für die Angeklagten äußerst feindselig. Zu verschiedenen Gelegenheiten machten die Anwälte das Gericht auf diesen Umstand aufmerksam, jedoch vergeblich. Unter Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts der Angeklagten auf eine faire und unparteiische Jury lehnte das Gericht das Gesuch der Verteidigung ab, den Gerichtsort während der langen und aufwändigen Vorverhandlungen zum Hauptverfahren zu verlegen.

In der VI. Änderung der Verfassung der Vereinigten Staaten heißt es: "In allen Strafprozessen hat der Angeklagte das Recht auf ein unverzügliches öffentliches Rechtsverfahren durch ein unparteiisches Schwurgericht des Staates oder Distrikts, in dem das Vergehen begangen wurde ..."

Der Grundsatz 21, F.R.Cr. P. legt fest, dass

" ... das Gericht auf Antrag des Angeklagten das Verfahren, das sich auf den Angeklagten bezieht, in einen anderen Distrikt verlegen wird (...), wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass in dem Distrikt, in dem die Gerichtsverhandlung stattfinden soll, derart starke Vorurteile gegenüber dem Angeklagten bestehen, dass die Durchführung eines fairen und unparteiischen Verfahrens an allen vom Gesetz für die Gerichtsverhandlung festgelegten Orten dieses Distrikts nicht zu vermuten ist."

Als Präzedenzfall legte das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten den bekannten Fall Sheppard gegen Maxwell, 384 U.S.333 (1966) fest:

"Die Publizität vor oder nach der Gerichtsverhandlung kann die Mitglieder des Geschworenengerichts beeinflussen und das Recht des Angeklagten auf eine unparteiische Gerichtsverhandlung verletzen. Wenn die Möglichkeit besteht, dass die Geschworenen einer von Vorurteilen behafteten Publizität ausgesetzt waren, hat das Tribunal zu prüfen, ob dies der Fall ist. Um die Parteilichkeit eines Schwurgerichts aufzuzeigen, muss der Angeklagte nachweisen, dass die Publizität einen bestimmten Geschworenen tatsächlich beeinflusst hat oder dass das Verfahren als solches derart von dieser Publizität beeinflusst wurde, dass von einem nicht vorurteilsfreien Prozess ausgegangen werden muss."

Die Gruppe der Verteidigungsanwälte der fünf Cubaner stellte während des Untersuchungsprozesses sofort fest, dass ihre Klienten auf keinen Fall ein gerechtes Urteil vor einem Gericht in Miami bekämen. Miami ist die einzige Stadt in den Vereinigten Staaten, die von einer politischen Institution regiert wird, die unter der totalen Kontrolle der Cubano-Amerikaner steht. Letztere sehen sich als Exilanten und nehmen gegenüber der cubanischen Regierung eine feindselige Haltung ein.

Der Skandal um die Entführung des Kindes Elián González, die Ausschreitungen mit dem Ziel, den Auftritt cubanischer Musikgruppen zu verhindern und die Vorfälle, die zur Verlegung des Festakts zur Verleihung der Grammy-Awards von Miami nach Los Angeles führten, sind allen noch gut im Gedächtnis. Der gesamte Prozess war von einer intensiven und permanenten Kampagne in der lokalen Presse begleitet, um die Angeklagten zu brandmarken und um Druck auf die Richterin und die Geschworenen auszuüben. Mehrere Organisationen mobilisierten sich öffentlich mit den gleichen Zielen. Selbst die Richterin sagte, dass "die Geschworenen besorgt seien, weil sie unter Druckgesetzt und gefilmt wurden".

  • · Seit ihrer Verhaftung und während der gesamten Gerichtsverhandlung wurde es den Gefangenen niemals gestattet, Beratung zu erhalten oder Kontakt zu konsularischen Vertretern der cubanischen Regierung aufzunehmen. Dies steht im Widerspruch zu den auch von den USA unterzeichneten internationalen Verpflichtungen, die sich auf die in der Wiener Konvention festgeschriebenen Rechte der diplomatischen Missionen und die Sicherung ihrer Funktionen von Seiten des Aufnahmestaates beziehen.

    ·

  • In einem nie zuvor dagewesenen Fall wurden die Fünf wegen vermeintlicher Spionage gegen die Vereinigten Staaten verurteilt, ohne dass Beweise oder Zeugenaussagen erbracht wurden, aus denen hervorginge, dass sie Informationen erhalten oder gesucht hätten, um dieses Land zu schädigen. Es gab Zeugen, die ausdrücklich verneinten, dass die Angeklagten Spionage betrieben hätten: General James R. Clapper, ehemaliger Chef des Geheimdienstes des Verteidigungsministeriums (DIA), der als Experte der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung kam, und hohe Offiziere der Streitkräfte der Vereinigten Staaten wie General Charles Wilhelm, Ex-Chefkommandeur des Südkommandos, General Edward Atkeson, ehemaliger Vizechef des Generalstabs der Armee für Geheimdienste, Admiral Eugene Caroll, ehemaliger Vizechef für Operationen der Seestreitkräfte und Oberst George Buckner, der eine hochrangige Position im Kommando des Systems der Luftverteidigung Nordamerikas innehatte.

    ·

  • Bisher ohne Beispiel ist auch das Strafurteil gegen Gerardo Hernández wegen Mordes ersten Grades (mit Absicht und Vorsätzlichkeit), ohne dass Beweise oder Zeugenaussagen erbracht wurden, die seine Person mit dem vermeintlichen Verbrechen in Verbindung gebracht hätten. Man verurteilte ihn wegen eines Aktes – der Vorfall ereignete sich am 24.Februar 1996 – an dem er überhaupt nicht beteiligt gewesen war. Vor Beginn der Beratungen der Geschworenen hatte die Staatsanwaltschaft bei der Berufungsinstanz einen dringenden Antrag gestellt und etwas Außergewöhnliches gefordert: Sie beantragte beim Schwurgericht, die Anklage wegen Mordes ersten Grades abzuschwächen, weil dafür keine Beweise vorlägen. Die Staatsanwaltschaft anerkannte, dass "dieses im Lichte der während der Verhandlung vorgelegten Beweise in diesem Fall ein unüberwindliches Hindernis für die Vereinigten Staaten darstellt und wahrscheinlich in einem Scheitern der Anklage in diesem Punkt enden wird", denn es "erlegt dieser Staatsanwaltschaft eine unüberwindliche Barriere auf". Doch obwohl das Gericht den Antrag der Regierung ablehnte, erklärten alle Geschworenen – ohne auch nur eine Frage zu stellen und ohne zu zögern – Gerardo des vermeintlichen Verbrechens für schuldig.

    ·

  • Mit dem Urteil über eine Entscheidung der Republik Cuba, am 24.Februar 1996 zwei Kleinflugzeuge der Gruppe "Hermanos al Rescate" zur legitimen Verteidigung abzuschießen, verletzte das Gericht die Doktrin des Staatsaktes, die vom Obersten Gericht der Vereinigten Staaten eindeutig und wiederholt anerkannt worden ist. Mit dem Urteil über eine Entscheidung des cubanischen Staates verletzte das Gericht von Miami das Völkerrecht und US-amerikanisches Recht. Indem das Gericht diese Tat Gerardo als Person anlastete, der weder diesen Staat vertritt, noch irgendeine Funktion in den cubanischen Luftstreitkräften ausübt und außerdem am Vorfall des genannten Tages überhaupt nicht beteiligt war, verletzte es die Prinzipien des Strafrechts in grober Weise.

    ·

  • Diskriminierende und unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu anderen Fällen. Während in diesem Fall ein Wechsel des Gerichtsortes abgelehnt wurde, nahm man im Falle einer Klage gegen das Justizministerium wegen "Körperverletzung" und "Diskriminierung" im örtlichen Büro des INS nach den Verhandlungen zur Rückführung von Elián im April 2000 eine völlig andere Haltung ein. Man führte an, "dass es aufgrund der Kenntnis des Vorfalls, der Vorurteile und der heftigen Meinungen und Gefühle zu diesem Fall in der Tat unmöglich sei, den Angeklagten in Miami-Dade ein gerechtes Urteil zu sichern".

    ·

  • Manipulation von "Beweisen" und ihr selektiver und willkürlicher Gebrauch. Die Regierung klassifizierte alle ihre "Beweise" als geheim und sorgte dafür, dass diese entsprechend dem Verfahrensgesetz für klassifizierte Information (CIPA) behandelt wurden, was den Prozess komplizierter machte und die Arbeit der Verteidigung noch mehr erschwerte. Anträge der Verteidigung, für die Aufklärung des Tatbestandes relevante offizielle Dokumente in Betracht zu ziehen, wurden abgelehnt, womit zudem das Gesetz über die Informationsfreiheit (FOIA) ignoriert wurde.

    ·

  • Sechs Monate nach der ungerechten Verurteilung und nach Einlegung der Berufungen befindet sich die Akte des Falles noch immer in Miami und wurde dem Gericht des Bezirks von Atlanta, von dem sie geprüft werden soll, noch nicht zugeleitet. Der Grund hierfür: Es muss noch entschieden werden, was mit den noch versiegelten Hunderten von Dokumenten geschehen soll, die zum Prozess gehören und der Verteidigung nicht offengelegt wurden.

    ·

  • Manipulation von Zeugen und offene Druckausübung gegen einige von ihnen von Seiten der Staatsanwaltschaft im Gericht und von den Pressemedien, um zu vermeiden, dass Informationen zutage treten, die für die Verteidigung nützlich gewesen wären.

Ungewöhnliches, verdächtiges Verhalten der Geschworenen: Sie kündigten den genauen Tag und die genaue Uhrzeit ihrer Urteilssprechung an, beantragten keinerlei Klärung und brachten ungeachtet des komplexen Charakters ihrer Aufgabe, nämlich nach einem komplizierten 5 Monate währenden Prozess mit einer Dokumentation von vielen Tausend Seiten und Dutzenden von Anklagepunkten gegen fünf Angeklagte keinerlei Zweifel zum Ausdruck, bevor sie eine Entscheidung trafen. Sie befanden die fünf Angeklagten in allen vorgeworfenen Anklagepunkten für schuldig.

VIII. Verletzungen der Menschenrechte

  • Grausame und ungewöhnliche Haftbedingungen – Verletzung der VIII. Verfassungsänderung der USA – indem die Angeklagten zweimal in Einzelhaft gehalten wurden, das erste Mal 17 Monate und das zweite Mal 48 Tage, was ihre Verteidigung schwer behinderte, ihnen und ihren Angehörigen nicht zu rechtfertigende Leiden zufügte und eine offenkundige Verletzung ihrer Menschenrechte darstellt.

    ·

  • Die den Angeklagten auferlegte Einzelhaft widerspricht den Normen der UNO über die Behandlung von Häftlingen und Gefangenen und sie widerspricht selbst den US-amerikanischen Haftbestimmungen. Im Fall der jüngsten Tochter von René González, US-Staatsbürgerin durch Geburt, die zum Zeitpunkt der Verhaftung ihres Vaters vier Monate alt war und brutal von ihm getrennt wurde, kam es insbesondere zu einer Verletzung der UNO-Deklaration über die Rechte des Kindes.

    ·

  • Gerardo Hernández traf eine zusätzliche Strafe, indem ihm der Besuch seiner Ehefrau für den Rest des Lebens untersagt wurde. Nachdem diese ein Visum der Regierung der Vereinigten Staaten erhalten hatte, wurde ihr nach der Ankunft in diesem Land die Einreise verweigert. Sie wurde willkürlich verhaftet, man nahm ihr den Pass ab, fotografierte und registrierte sie, unterwarf sie ungesetzlichen Verhören durch das FBI und verwies sie elf Stunden später des Landes.

    ·

  • Zudem zog das State Department am 23.April das Visum zurück, das es zuvor Olga Salanueva, Ehefrau von René, ausgestellt hatte. Auf diese Weise wurde sie daran gehindert, in Begleitung ihrer gemeinsamen vierjährigen Tochter ihren Ehemann zu besuchen. Diese hat ihren Vater nicht mehr gesehen seit sie vier Monate alt war.

    IX. Schlussfolgerungen

    1)

  • Gerardo Hernández, René González, Ramón Labañino, Antonio Guerrero und Fernando González sind völlig unschuldig. Sie wurden einzig und allein dafür verurteilt, unter Einsatz ihres Lebens gegen terroristische Gruppen gekämpft zu haben, die in Miami frei agieren. Die verbrecherischen Aktivitäten dieser Gruppen sind in offiziellen US-amerikanischen Dokumenten festgehalten, fanden ihren Niederschlag in der Presse und wurden sogar von Urhebern der Verbrechen selbst zugegeben.

  • 2) Der ganze Prozess war eine skandalöse Rückendeckung für die in Miami operierenden anticubanischen terroristischen Gruppen. Es ist erwiesen, dass die fünf Gefangenen ausschließlich gegen diese Gruppen gekämpft haben. Die terroristischen Anführer haben ihren "Sieg" öffentlich gefeiert und bekundet, dass dieser ganze Prozess ihren verbrecherischen Aktivitäten Auftrieb verleihe.

  • 3) Eindeutiger Beweis dieser Haltung waren die Worte der Richterin während des Urteils gegen René González: "Der Terrorismus, ganz gleich, ob er gegen Unschuldige in den Vereinigten Staaten oder Cuba, Israel oder Jordanien, Nordirland oder Indien verübt wird, ist böswillig und irrig; doch die terroristischen Akte anderer können die irrige und ungesetzliche Haltung dieses Angeklagten und auch keines anderen entschuldigen." Auf einen Antrag der Regierung eingehend schloss die Richterin eine zusätzliche Sonderbedingung als Teil ihres Urteils ein, derzufolge es dem Angeklagten nach Verbüßung seiner Strafe verboten ist, "sich an spezifischen Orten aufzuhalten oder diese zu besuchen, wo terroristische Individuen oder Gruppen, Mitglieder von gewaltbereiten Organisationen und Elemente des organisierten Verbrechens anzutreffen sind oder von diesen frequentiert werden".Damit wird zugegeben, dass solche Gruppen existieren.

  • 4) Die fünf Cubaner wurden in einem skandalösen Prozess, der eindeutig politischen Charakter hatte und von einer Flut betrügerischer Propaganda begleitet wurde, durch ein Schwurgericht für schuldig befunden und abgeurteilt.

  • 5) Ein manipuliertes, mit Vorurteilen behaftetes und desinformiertes Schwurgericht, das unter massivem Druck der Behörden, der Massenmedien und der anticubanischen Stimmung stand, sprach sie plump konstruierter, verlogener Anklagepunkte schuldig, die nie bewiesen wurden.

  • 6) Von Anfang an zeigte sich bereits im Auswahlverfahren der Geschworenen, dass das Urteil manipuliert und scheinheilig sein würde und dass es bereits gefällt war, bevor die Angeklagten den Gerichtssaal betraten.

  • 7) Sie wurden angeklagt, die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten in Gefahr gebracht zu haben. Ihnen wurden zahlreiche Anklagepunkte zur Last gelegt, die, weil sie eindeutig falsch sind, nicht bewiesen wurden und auch gar nicht bewiesen werden konnten. Sie haben überhaupt keine Verbrechen begangen, denn Cuba hat das volle Recht, über die Machenschaften der zahlreichen terroristischen Organisationen in Miami informiert zu werden. Diese agieren ungestraft von US-amerikanischem Territorium aus in Komplizenschaft mit US-amerikanischen Behörden, von denen sie unterstützt und finanziert werden. Die Fünf versuchten, das cubanische und auch das nordamerikanische Volk vor verbrecherischen Anschlägen sowie vor Akten des Vandalismus und Terrorismus zu schützen.

  • 8) René Gonzales Sehwerert, Ramón Labañino Salazar, Fernando González Llort, Antonio Guerrero Rodríguez und Gerardo Hernández Nordelo, politische Häftlinge der Regierung der Vereinigten Staaten, vorbildliche Staatsbürger, aufopferungsvolle und bewundernswerte Männer, die niemandem Schaden zugefügt haben und ihr Leben einsetzten, um das ihres Volkes zu retten, müssen befreit werden. Das ist der wichtigste politische Kampf, den wir heute führen müssen und dem sich ein ganzes Volk angeschlossen hat.

 

 

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