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AI Index: AMR 51/013/2007 (Public)
News Service No: 010
17. Januar 2007

Unnötige Strafverschärfung - Amnesty International fordert die Bewilligung von befristeten Visa für zwei Ehefrauen der "Cuban Five"

Unnötige Strafverschärfung - Amnesty International fordert die Bewilligung von befristeten Visa für zwei Ehefrauen der "Cuban Five"

Amnesty International fordert die US-Behörden ein weiteres Mal auf, sorgfältig ihre Entscheidung zu überprüfen, zwei Ehefrauen kubanischer Staatsbürger, welche lange Haftstrafen in den USA absitzen, befristete Visa zu verweigern, und, da es keine vernünftigen und schlüssigen Gründe dagegen gibt, ihnen befristete Visa auszustellen, damit sie ihre Ehemänner in den USA besuchen können.
Die Männer Gerardo Hernández und René González wurden 2001 als nichtregistrierte Agenten der kubanischen Regierung verurteilt. Adriana Pérez wurde seit seiner Verhaftung 1998 nicht gestattet, ihren Ehemann Gerardo Hernández zu besuchen, während Olga Salanueva, die Ehefrau von René González, und ihre achtjährige Tochter ihn seit Beginn seines Verfahrens im Jahre 2000 nicht mehr gesehen haben.
Seit 2002 hat die US-Regierung die Anträge der Frauen auf Ausstellung befristeter Visa aus verschiedenen Gründen, bezüglich Terrorismus, Spionage und Angelegenheiten der nationalen Sicherheit, abgelehnt. Jedoch sind weder die Frauen noch ihre Ehemänner je wegen solcher Anschuldigungen angeklagt oder wegen Terrorismus' verurteilt worden.
Adriana Pérez und Olga Salanueva haben Amnesty International gegenüber bestritten, ein Risiko für die Sicherheit der USA zu sein, während ihre Ehemänner zurzeit in "general population" [mit anderen Gefangenen zusammen] gehalten werden, was dafür zeugt, dass sie im Augenblick nicht als Sicherheitsrisiko für das Land betrachtet werden.
Amnesty International ist nicht in der Lage, die Beweggründe der Regierung zu bewerten, die sie entscheiden ließen, befristete Visa zu Besuchsgründen zu verweigern. Allerdings hat die Organisation sich wegen dieser Angelegenheit seit 2002 wiederholt an die US-Behörden gewandt, weil sie glaubt, dass die Verweigerung, Besuche von ihren Frauen (und in einem Fall auch des Kindes) empfangen zu dürfen, eine unnötige Strafverschärfung darstellt, die im Gegensatz zu Standards einer menschlichen Behandlung von Gefangenen und der staatlichen Verpflichtung, das Familienleben zu schützen, steht.
Die Organisation glaubt, dass diese Einschränkung, angesichts der Länge der Strafen (René González hat 15 Jahre Gefängnis und Gerardo Hernández lebenslänglich bekommen) und der Zweifel an der Fairness ihrer Verurteilung, besonders rau ist.

Hintergrundinformation zu Anfechtungen der Urteile gegen die Cuban Five

Im Mai 2005 hat die UN-Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen (WGAD) ihren Befund, die USA hätten den Cuban Five kein faires Verfahren garantiert, veröffentlicht. Der Befund der WGAD basierte auf Informationen, die sie von den Familien der Gefangenen bekommen hatte, und enthielt Bedenken gegen den Gerichtsort, die Geheimhaltung von Beweismaterial und die Tatsache, dass die Angeklagten vor Beginn des Verfahrens monatelang in Isolationshaft waren, was den Zugriff auf Beweismaterial und die Kommunikation mit ihren Anwälten erschwerte.
Im August 2005 wurden die Urteile gegen die Cuban Five von einem Berufungsgericht aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet, weil die in Miami (wo das Verfahren abgehalten wurde) überall vorhandene Feindseligkeit gegen Pro-Castro-Kubaner vorverurteilend auf die Angeklagten wirkte. Diese Entscheidung wurde vom US-Berufungsgericht für den 11. Bezirk am 9. August 2006 wieder aufgehoben, weil man solche Vorurteile bei der Auswahl der Geschworenen nicht gefunden habe.
AI ist noch nicht zu einem endgültigen Schluss über die Fairness des Verfahrens gekommen, vieles daraus muss noch durch die Berufung geklärt werden. Aber es [AI] wird weiter nach Informationen über die Angelegenheit suchen.

Deutsch: ¡Basta Ya!

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